Durch EWD Inkasso gelöste Beschwerde. | 240 Views | 11.07.2018 | 21:54 Uhr
geschrieben von Katharina A.

EWD Inkasso GmbH (Köln)

Verspätete Zahlung an Immergrün

Bestell-/Kundennummer: 900425928/TE

Wirre Zahlungsaufforderungen.

Regulär zahle ich an Immergrün monatlich 90 Euro. Im März dieses Jahres habe ich nicht bezahlt. Im April habe ich ein Schreiben von EWD Inkasso erhalten mit einer Forderung, die ich nicht mehr weiß. Auf diese Schreiben hin habe ich an Immergrün am 17.04.2018, 187,50 Euro gezahlt (März 90 Euro + April 90 Euro + 7,50 Euro Mahngebühren).

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Ich habe bis heute monatlich meinen Abschlag von 90 Euro bezahlt. Ich habe heute wieder einen Brief von EWD Inkasso bekommen. Mit der Forderung von 70,25 Euro. Jedesmal sind es unterschiedliche Gebühren, die ich zahlen soll und angeblich hätte ich am 02.05.2018 1 Euro überwiesen und damit die Gesamtforderung noch nicht vollständig beglichen. Ich habe kein einziges mal, was an EWD Inkasso überwiesen. Das habe ich auch nicht vor.

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Meine Forderung an EWD Inkasso GmbH: Meine Ruhe und nichts an EWD INKASSO bezahlen.


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Kommentare und Trackbacks (2)


12.07.2018 | 12:09
von Jürgen Risse | Regelverstoß melden
Inkassogebühren externer Inkassobüros sind im Zusammenhang mit Stromerzeugern zwar "erlaubt" allerdings nicht durchsetzungsfähig. Werden also nicht explizit eingeklagt da keine Erfolgschancen. Arbeite für ein großes Iku. Eine Klage hat noch nie stattgefunden. Wichtig: Zahlungen immer zweckgebunden (nur HF) Böse Briefe vom Iku sowie RA Post kommt trotzdem immer. Telefoninkasso ebenfalls möglich.Cool bleiben. Einen gerichtlichen MB ist vollumfänglich und begründungslos zu widersprechenp. s Bild ist zu klein und das mit dem 1 € versteh ich nicht

26.07.2018 | 11:50
von Katharina A. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Durch Urlaub kommt meine Rückmeldung verspätet.

Am 18.07.18 schrieb mir Immergrün folgende Email:

Vertragsnummer: xxxxxxx

Sehr geehrte Frau xxxxxxx,

wir kommen zurück auf Ihr aktuelles Anliegen bezüglich der Forderung der EWD Inkasso GmbH.

Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihnen mit der Jahresverbrauchsabrechnung RES00801590 vom 09.10.2017 die ab dem 15.11.2017 gültige Abschlagshöhe 91,00€ mitteilten. Ihrerseits wurden jedoch monatlich lediglich 90,00€ an uns überwiesen. Da die Abschlagforderung für den Monat März 2018, trotz unserer Zahlungserinnerung vom 27.03.2018 sowie unserer Mahnung vom 09.04.2018, Ihrerseits nicht rechtzeitig an uns überwiesen wurde, wurden die Vorgänge zur Wahrung unserer Belange an ein externes Forderungsmanagement weitergeleitet.

Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir das anhängige Inkassoverfahren jedoch nachträglich stornieren lassen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Ihr Vertragskonto aufgrund der nicht vollständigen Zahlungen der Abschläge aktuell einen Saldo in Höhe von minus 4,00€ aufweist. Wir bitten Sie, diesen Rückstand zeitnah auszugleichen.

Ferner sind die Abschläge in Höhe von 91,00€ jeweils zum 15. eines Monats fällig. Bei regelmäßig pünktlicher und vollständiger Abschlagszahlung, als nächstes zum 15.08.2018, zahlbar zwischen dem 15. und 20. eines jeden Monats, ist Ihr Vertragskonto also durchgehend ausgeglichen.

Wir hoffen, dass wir in der Lage waren, Ihre Frage umfassend zu beantworten. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne nochmals auf uns zu.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün! -Energie Beschwerdemanagement

Somit ist der Fall geklärt. Vielen vielen Dank!




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