996 Views | 15.07.2018 | 23:24 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1331901

Frisör Klier GmbH (Wolfsburg)

Unmögliche Mitarbeiter

Ich war vor ein paar Tagen bei Klier. Zum Haare schneiden und färben.

SCHLAGWORTE

Als ich die Farbe auf meinem Kopf hatte, bekam ich mit wie die Bereichsleitung mit Azubis und Kolleginnen darüber sprach, dass eine Azubine wieder schwanger ist. Nachdem sie eins verloren hatte, soweit ich daraus schlussfolgere. Unmöglich fand ich, dass Wetten abgeschlossen wurden, wie schnell sie wieder schwanger wird. Und dass man der Azubine nie eine Zukunft geben wollte. Es hieß: Azubis sind eh nur zum Putzen da!

Also mal ganz ehrlich, wie kann man über eine Azubine lästern und Wetten abschließen über eine Schwangerschaft? So was Unmenschliches. Eine Schwangerschaft ist was ganz tolles und man sollte sich darüber freuen. Unverschämt. Ich hoffe, sie bekommen irgendwann eine auf den Deckel. Mich sind die definitiv los. Wer weiß, ob sie auch so über den Kunden lästern. Die Azubine, um die es dort ging, weiß Bescheid. Da ihr Name dabei fiel und ich ihr das geschrieben habe. Da sie es verdient hat zu erfahren, was die Mitarbeiter über die reden.

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Kommentare und Trackbacks (2)


17.07.2018 | 19:39
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey Jens F.:
Mit Datenschutz hat dies nichts zu tun. Natürlich kann sich jeder mit jedem über andere, deren vermeintlichen gesundheitlichen Probleme oder was auch immer unterhalten.

Wenn solche Gespräche dann als Lästern oder ähnliches empfunden werden, ist das unschön für den Betroffenen und ganz sicher kein Zeichen für einen guten Umgang untereinander. Für Beleidigungen müssen entsprechende Aussagen öffentlichen getroffen werden. Ein zufällig mitgehörtes Gespräch ist nicht öffentlich.

Mobbing ist als solches nicht strafbar. Dennoch ist es natürlich nicht richtig, sich über andere derart das Maul zu zerreißen. Geschmacklosigkeiten sind jedoch nicht strafbar.

10.08.2018 | 15:31
von Bin Richtig Sauer | Regelverstoß melden
Nicht ganz richtig, Mobbing ist immer dann Strafbar wenn der Geschädigte durch das Mobbing erkrankt, ausserdem ist die Geschäftsleitung verpflichtet solchen Vorfällen nachzugehn und muss diese abstellen, wenn es sein muss auch durch kündigung der Mobber.

Mobbing an sich ist schon schlimm genug, aber unter Kollegen ist sowas ein NoGo und muss geahndet werden.



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