592 Views | 16.07.2018 | 11:35 Uhr
geschrieben von Anthony McElligott

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Köln)

Säumniszuschlag

Bestell-/Kundennummer: 475424796

Da ich hauptsächlich im Ausland bin, zahle ich meinen Rundfunkbeitrag regelmäßig per Überweisung aus dem Ausland. Ich bin am 8. Juli wieder in der Wohnung und habe sofort meinen Beitrag für den Zeitraum 1. April bis Ende Juni überwiesen. Heute (den 13. Juli bekam ich einen Festsetzungsbescheid mit einem Säumniszuschlag vom 08,00 Euro). Ich habe sofort bei der ARD ZDF angerufen, aber die Kollegin am Telefon war nicht behilflich. Am Telefon wird mir erklärt, dass der Beitrag am 10. Juli auf dem Konto des ARD ZDF schon lag. Ich habe 2 Fragen: erstens: der Festsetzungsbescheid ist mit 5.07. datiert - 3 Tagen vor der Überweisung - seit wann in Deutschland dauert ein Brief innerhalb einer Stadt (Berlin) 8 Tagen? Meine zweite Frage ist folgend: 08,00 Euro bedeutet, 15% des Beitrages - was wirklich an Wucherei grenzt. Wer entscheidet dieser Summe - ich finde es nirgendwo in den Unterlagen. Ist es gesetzlich festgelegt?

SCHLAGWORTE

Obwohl ich keine Fernsehen habe und das meiste Jahr abwesend bin, bezahle ich trotzdem - ich finde das deutsche Rundfunk erstklassig. Was ich nicht erstklassig finde, ist der Beitragsservice.

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Meine Forderung an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Wiedererstattung des sog. Säumniszuschlags


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


10.09.2018 | 07:09
von Anthony McElligott noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die nicht antworten auf meine Beschwerde schadet den Ruf der ARD/ZDF




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