Jochen Schweizer GmbH (München)
Jochen Schweitzer Gutschein trotz Einlösung verfallen
Bestell-/Kundennummer: LPoVZE8V5MXNSD7E
Ich habe einen Gutschein für einen Tandem Fallschirmsprung erhalten.
Da ich es nicht hinbekommen habe, ihn fristgemäß einzulösen, habe ich diesen online für weiteres Geld ein weiteres Jahr verlängert. Gültigkeit nun bis 31.12.2017
Am 16.10.17, also vor Ablauf, habe ich den Gutschein dann eingelöst und einen Voucher bekommen, mit dem wörtlich exakten Hinweis, dass mich der Veranstalter informieren wird, sobald ein neuer Termin verfügbar ist. Da die Sprungsaison wetterbedingt wenige Wochen später zu Ende war, ist nichts weiter passiert und ich habe mir auch nichts dabei gedacht.
Mach ich es halt im Frühjahr, dachte ich mir beim nächst möglichen Termin.
Nun nachdem die Sprungsaison wieder läuft und ich lange nichts davon gehört habe, habe ich mal beim Veranstalter angerufen. Dieser teilte mir mit, dass er nicht zuständig sei und die Gutschein Termine direkt bei Jochen Schweizer gemacht werden müssen, obwohl doch klipp und klar in dem Anschreiben steht, dass der Veranstalter mit einem Termin auf mich zukommt.
Der nächste Anruf beim Jochen Schweitzer Service brachte dann zutage, dass ich keine Ansprüche habe, da der Gutschein ja am 31.12.17 abgelaufen sei.
Also ist zusammengefasst der aktivierte Gutschein abgelaufen, da die Leistung im Gutscheinzeitraum nicht auch tatsächlich erbracht wurde.
Und das, obwohl das in der Zwischenzeit ja gar nicht möglich war, da ich auf eine Terminvergabe gewartet habe, welche niemals stattgefunden hätte.
Mir ist völlig klar das Gutscheine ablaufen können. Aber das ist ja schon fast systematisch.
Ich werde diesen Fall nochmals schriftlich an Jochen Schweizer schicken und zur Not auf Teilrückerstattung klagen.
Ich bin bisher immer gut damit gefahren und habe auch schon diverse andere Gutscheine für andere auf den Weg gebracht aber mit diesem Geschäftsgebaren kann ich niemanden mehr diese Firma weiterempfehlen.
06.08.2018 | 12:07
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement
Guten Tag Herr Lechtenberg,
schade, dass sie es innerhalb der 3 Jahre bis zum Jahresende nicht geschafft haben Ihren Gutschein einzulösen. Wie wir Ihnen bereits mitteilten lässt sich die zeitliche Befristung unserer Gutscheine leider nicht umgehen. Wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre).
Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Uns ist bewusst, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann, daher bieten wir innerhalb der Gültigkeit eine Verlängerung des Gutscheins an.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine positivere Antwort geben können.
Viele Grüße aus München
Hannah aus dem Jochen Schweizer Team
Es wurde mir in Unendlich großzügiger Kulanz ein 20 € Gutschein angeboten welche sowieso alle paar Wochen im Briefkasten liegen.
Nehmt das Ding und schiebt es euch sonst wo hin denn ich werde in diesem Leben niemals mehr mit dieser Firma zusammen arbeiten.
Bucht man es selbst ist es Einfacher, Billiger und man bekommt dann auch tatsächlich nen Termin.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst