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401 Views | 21.07.2018 | 21:06 Uhr
geschrieben von Suedbe Beck

Park & Control und Leaseplan und Neukauf (Esslingen am Neckar)

Verletzung des Datenschutzes/ Herausgabe meiner personenb. Daten

Bestell-/Kundennummer: 21928727

Verletzung der personenbezogenen Daten, dubiose Firma verhängt unrechttsmaässig zu hohe Vertragsstrafen und Neukauf zeigt keinen Kundenservice

Ich hatte auf einem Parkplatz geparkt der von Park & Control kontrollier wird. Ich hatte die Parkscheibe nicht ausgelegt und ich soll nun 36,50 Euro inklusive Mahngebühren bezahlen.

Ich frage mich oft es rechtens ist, dass Park & Control solch hohe Vetragsstrafen aussprechen kann (laut Rechtslage muss sich diese dubiose Firma an die örtlichen Geldbußen der Stadt halten). Was ich von Neukauf halten soll, die so mit Ihren Kunden umgehen und wie Leaseplan meine personenbezogenen Daten an eine private Firma herausgeben kann, vor allen Dingen auf welcher Rechtsgrundlage?

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Meine Forderung an Park & Control und Leaseplan und Neukauf: Schutz meiner personenbezogenen Daten durch Leaseplan, Aufhebung der Vetragsstrafe und Neukauf Kündigung des Pächters


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


22.07.2018 | 08:39
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Hab ich in Internet gefunden:
"Die Beweislast für die anspruchsbegründenden Umstände liegt beim Anspruchsteller. Dieser hat also nachzuweisen, dass der Halter zum Zeitpunkt des Parkverstoßes auch der Fahrzeugführer war. Dieser Nachweis gelingt in den meisten Fällen nicht. Der Halter, der nicht selbst gefahren ist, kann sich deshalb zunächst darauf beschränken zu bestreiten, dass er selbst gefahren ist. Im Gerichtsprozess genügt dieses so genannte Bestreiten mit Nichtwissen (vgl. § 138 Absatz 4 ZPO) jedoch nicht. Die Rechtsprechung erlegt dem Halter in solchen Fällen eine sekundäre Darlegungslast auf, die zum Inhalt hat, dass der Halter die in Betracht kommenden Fahrzeugführer befragt und das Ergebnis seiner Ermittlungen offenbart. Wenn die Personen, die in Betracht kommen, keine Erinnerung haben, genügt das den Anforderungen".
Also im Klartext: Wenn sie nicht geparkt haben bzw. gefahren sind muss diese dubiose Firma nachweisen wer gefahren ist bzw. geparkt hat. Sie brauchen hierzu sich nicht zu äußern.
Viel Erfolg!

22.07.2018 | 15:23
von ReclaBox-Benutzer
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.



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