Durch e:veen Energie endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 469 Views | 01.08.2018 | 09:14 Uhr
geschrieben von Hans-Joachim Haber

e:veen Energie eG (Hannover)

Überhöhte Abschlagszahlungen

Bestell-/Kundennummer: 157423-627485

SCHLAGWORTE

Mir wurde zunächst die Erhöhung der Abschlagzahlung von 60,00 Euro auf 100,00 Euro mtl. mitgeteilt. Nachdem ich Widerspruch einlegte, hat man die Abschlagszahlung nach Telefonat auf 75,00 Euro festlegen wollen. Als ich nach dem Grund fragte, hat man mir dieses mit einer möglichen Tarif-Erhöhung zum September und einem höheren prognostizierten Verbrauch begründet. Dieses habe ich widerlegt und mitgeteilt, dass ich bis September auf Basis meines derzeitigen Tarifes ehr einen niedrigen Verbrauch (neue Waschmaschine und eine Person weniger im Haushalt) kalkuliere und somit signifikant im Jahresverbrauch sinken werde. Die Erhöhung im September würde dadurch vollständig kompensiert. Darüber hinaus habe ich mitgeteilt, dass nach einer Tariferhöhung ich sowieso ein Sonderkündigungsrecht habe und somit eine Erhöhung nicht zu rechtfertigen ist. Im Weiteren habe ich mitgeteilt, dass auf Grund der Insolvenz es gegen die Billigkeit verstößt, höhere Abschläge zu verlangen, damit die Überzahlung nicht in der Insolvenzmasse verschwindet. Ich habe vorgeschlagen den letztjährigen Verbrauch (2017) in Höhe von 3.405 kWh mit 786,17 Euro Rechnungsbetrag zugrunde zu legen und diesen durch 12 zu teilen. Daraus ergibt sich unschwer zu erkennen ein Abschlag von 65,00 Euro pro Monat. Dies wurde nicht akzeptiert, sondern damit begründet, dass "ihr System" nur 72,00 Euro zulassen würde. Ich habe der Fa. e:veen mitgeteilt, dass ich im Rahmen der Insolvenz und meinen Einsparungen im Stromverbrauch keinen weiteren Spielraum sehe als den von mir bisher gezahlten Abschlag in Höhe von 60,00 Euro zu leisten. Ich sehe mich nunmehr gezwungen, die Einzugsermächtigung zu kündigen und auf Monatsbasis abzustellen. Ich werde nunmehr Vorschlagen zu jedem Monatsersten den Verbrauch abzulesen und ab September nur noch den tatsächlichen Monatsverbrauch per Rechnung zu überweisen. Des Weiteren steht bereits jetzt fest, dass ich auf Grund der gemachten schlechten Erfahrung im Kundenverhalten diesem Unternehmen zum Jahresende kündigen werde. Ich kann hierfür leider keine Empfehlung geben. Billig ist nicht alles, wie man mit Kunden umgeht ist auch ein paar Euro wert.

Alles Gute

Hans-Joachim Haber

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Meine Forderung an e:veen Energie eG: Beibehaltung der bisherigen Abschläge von 60,00 Euro pro Monat


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


01.08.2018 | 10:06
von Jale-Hel | Regelverstoß melden
Wenn man im Internet nachschaut, scheint dies Masche dieser Firma zu sein, überhöhte Vorauszahlung zu verlangen. Im Forum von Strom-Magazin waren auch interessante Ratschläge zu lesen.
Im Übrigen, wegen unzulässiger AGB´s ist die Firma zu einem Ordnungsgeld von 20.000 € verurteilt worden.

08.08.2018 | 10:53
von Hans-Joachim Haber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich bis heute keiner von der Fa. e: veen bei mir gemeldet oder auf die Beschwerde reagiert. Im Gegenteil Sie haben, trotz Widerspruch gegen die Wrhöhung der Abschläge und Untersagung der Abbuchung per Lastschrift einfach den zuerst genannten hohen Monatsbeitrag von 100,00 € abgebucht. Ich habe sofort eine Rücklastschrift veranlasst und per Einschreiben zum Ende des Jahres gekündigt. In diesem Zuge habe ich nochmals das Lastschriftverfahren gekündigt und alternativ Rechnungsstellung bis Jahresende angeboten. Ich habe die Fa. e: veen aufgefordert auf Grund meines Sachbegründeten Widerspruchs gegen die Abschlagserhöhung eine detailierte, nachvollziebare Begründung für die angestrebte Abschlagserhöhung zu liefern, die ich dann von der Verbraucherzentrale Niedersachsen prüfen lassen werde. Mal sehen was jetzt passiert.


22.08.2018 | 11:13
von Hans-Joachim Haber endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile habe ich zum 31.12.2018 gekündigt und die Lastschriftabbuchung zurückgezogen. E: veen hat beides mit „ Bedauern“ akzeptiert und mich aufgefordert monatlich den Abschlag zu überweisen. Natürlich die bekannten 100,00 €. Überweisen werde ich, aber.




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