1763 Views | 09.12.2009 | 11:27 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3264692

PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (Stockelsdorf)

Falschaussage mit anschließendem Abo

Folgende E-Mail richtete ich so eben an die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG, Stockelsdorf:

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich vertretend für Frau XXX und Frau XXX an Sie. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert und kann bei Bedarf nachgereicht werden.

Am 22.10.2009 wurden die o. g. Personen in Köln im Bereich der „Ringe“ durch eine Vertreterin der D.V.R Deutscher Video Ring bzw. der Firma Wolfgang Klenk GmbH & Co. KG, angesprochen. Vertretend, für welches der beiden Unternehmen die Frau handelte, kann leider nicht nachvollzogen werden.

Die Vertreterin offerierte beiden Frauen eine mehrfache kostenfreie Zustellung einer Zeitschrift ihrer Wahl, im Anschluss könne man sich entscheiden, ob die Zeitschrift zusagt und diese ggf. dann kostenpflichtig auch weiterhin beziehen, was jedoch schriftlich beantragt werden müsse. Melden sie sich nicht, so wird die Zustellung der jeweiligen Zeitschrift eingestellt.

Die beiden fanden, in Anbetracht o. g. Aussage der Vertreterin, dieses Angebot zusagend und willigten ein. Frau XXX entschied sich für den „Kicker“, Frau XXX für die „Hörzu“. Mit Schreiben vom 18.11.2009 bestätigte die D.V.R Deutscher Video Ring, im Auftrag der Wolfgang Klenk GmbH & Co. KG, beiden Frauen schriftlich einen nie erteilten Auftrag. Zwar wird hier eine „Gutschrift“ erwähnt, von einer kostenfreien Zustellung und anschließender Einstellung eben dieser Zustellung ist jedoch keine Rede.

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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Im Schreiben werden Sie als Ansprechpartner für derartige Anliegen genannt, daher richte ich dies an Sie, zumal die beiden oben genannten Firmen weder einen nennenswerten Internetauftritt noch eine auffindbare Emailadresse besitzen.

Namens und Vollmacht von XXX, 50739 Köln und XXX, 51063 Köln, widerrufe ich hiermit beide angeblichen Abonnements. Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung wurde nie erteilt, daher gilt nach deutschem Recht eine mindestens sechs monatige Widerrufsfrist, die ich hiermit nutze. Ich bitte Sie den Widerruf beiden Frauen gegenüber schriftlich zu bestätigen und mich über den weiteren Verlauf sowie jedweden Schriftverkehr in Kenntnis zu setzten.

Der oben geschilderte Sachverhalt stellt den Straftatbestand des Betruges dar und wird, sofern der Widerruf nicht umgehend durch Sie bestätigt wird, sofort und ohne weitere Ankündigung zur Anzeige gebracht. Des weiteren entziehe ich Ihnen mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung für beide angegebenen Bankkonten. Jede unberechtigte Abbuchung wird umgehend zurückbelastet und ebenfalls strafrechtlich verfolgt. Weiterhin bitte ich Sie mir gegenüber anzuzeigen, welches Unternehmen nun für die angebliche Auftragserteilung verantwortlich ist.

In der Hoffnung auf eine für die Beteiligten positive Rückmeldung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,

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Meine Forderung an PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG: Sofortige Stornierung, sowie Stellungnahme


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


09.12.2009 | 13:21
von ReclaBoxler-7242121 | Regelverstoß melden
Warum schreiben Sie das hier? Warten Sie doch erst mal eine Antwort ab.

30.12.2009 | 12:37
von ReclaBoxler-3264692 | Regelverstoß melden
Beschwerde ist gelöst - Verträge wurden storniert.



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