IContent GmbH (Frankfurt am Main)
Zahlungsaufforderung
Mit Mail vom 07.12.2009 bedankt sich die IContent GmbH für meine "kostenpflichtige Anmeldung vom 29.11. 2009" bei ihrer Datenbank mit über 1200 Adressen zum Thema Fabrikverkauf, Outlets und Sonderangeboten und stellt mir mit gleicher Mail eine Zahlungsaufforderung über Euro 96,00 für ein Jahresabonnement zu, da ich die 14tägige Widerrufsfrist hätte verstrichen lassen.
Ich öffne diese Mail vom 07.12.2009 erst am 08.12.2009 und stelle fest, dass ich weder am 29.11.2009 bei der IContent GmbH eine Anmeldung abgegeben habe noch bis zum Eingang der Zahlungsaufforderung am 07.12.2009 eine 14tägige Widerspruchsfrist überschritten habe. Schriftliche Unterlagen meinerseits liegen ebenfalls nicht vor.
Sicherheitshalber widerspreche ich daraufhin per Mail-Antwort und auch per Post termingerecht nach neun Tagen der angeblichen "Anmeldung" mit der Folge der "Zahlungsaufforderung". Ich wundere mich über den indirekten Hinweis des Unternehmens auf die noch nicht verstrichene Widerspruchsfrist.
Wenn Sie sich sicher sind, daß Sie nichts angeklickt haben, dann schmeißen Sie diesen Schriftverkehr in den Müll und reagieren nicht weiter auf Zahlungsaufforderungen. Sie müssen erst reagieren, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen und der dürfte nie eintreffen.
Alternativ können Sie die Drohbriefe auch zum Heizen aufheben, denn nächste Woche soll es kalt werden. :-)
In diesem Sinne: Prost Neujahr
Mit Humor begegnet man solchen Methoden wohl am besten. Auf eine endgültige Lösung legt man als Privatperson eigentlich keinen Wert, man will nur in Ruhe gelassen werden!