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243 Views | 04.08.2018 | 20:11 Uhr
geschrieben von Karl-Heinz Knolle
eBay (Kleinmachnow)
eBay Verkäuferschutz ein Hohn!
Ich habe bei eBay einen IPod ersteigert, der nicht der Beschreibung entsprach.
Hierauf eine Rückgabe eingeleitet, die der Verkäufer akzeptierte. Also das Gerät
retourniert. Eine Rückzahlung des Kaufpreises seitens des Verkäufers blieb aus.
Telefonisch bei eBay reklamiert. Das wiederholt und weil keine Rückzahlung erfolgte,
den Verkäufer negativ bewertet. Das Resultat - meine negative Bewertung wurde
umgehend gelöscht. Dazu wurde die Rückgabe kommentarlos geschlossen.
Dann können die sich auch nicht einmischen und den Fall am BGB vorbei nach ihren Regeln lösen.
Das bedeutet: eBay hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun. Die Vereinbarung der Rücknahme ist einzig eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer. Hat der Verkäufer mittlerweise seinen Artikel zurückerhalten, erstattet aber das Geld nicht, hilft nur eine zivilrechtliche Klage.
Die Sache mit der Bewertung verläuft hingegen nach den AGB von eBay.
Wenn eBay der Meinung ist, eine Bewertung entfernen zu wollen, dürfen die das tun. Die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen lohnt sich nicht. eBay hat das Hausrecht,
Falls der Paypal-Käuferschutz nicht infrage kommt, gibt es auch noch den eBay eigenen Käuferschutz. Auch hier gibt es etliche Ausnahmen und Fallstricke. Aber natürlich kann man einfach einen Fall öffnen und schauen ob und wie eBay eventuell das Problem löst.
Kenne das mit dem Käuferschutz zu gut, ist mir auch schon passiert, wo der Käuferschutz bei Privaten Verkäufer ohne Rücksicht durchgezogen wird, ist man bei Händlern ganz anders drauf, die können alle möglichen Gründe angeben, von denen man als Käufer auch nichts erfährt. Käuferschutz bei Händler ist nur dann gegeben wenn der Händler ehrlich ist, ansonsten geht es hier nur über den Anwalt
Klar ist Rückgabe eine Privat Sache, aber wenn man, wie eBay und Paypal mit Käuferschutz wirbt und sich dann nicht an geltendes Recht hält, sollte diese nicht wirklich Werbung damit machen.