Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 662 Views | 10.08.2018 | 15:58 Uhr
geschrieben von Isabelle Herber

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein abgelaufen

Ich wollte meinen Gutschein einlösen und mir wurde angezeigt, dass dieser abgelaufen ist. Dies wurde mir von Jochen Schweizer bestätigt. Ich habe im Oktober 2017 nachgeguckt, wie lange der Gutschein noch gültig ist und es wurde angezeigt bis zum 31.12.2018. Ich habe Zeugen, die dabei waren und es bestätigen können. Selbst darauf geht Jochen Schweizer nicht ein, weil es zu lange her ist. Natürlich ist es erst aufgefallen, als ich mein Erlebnis buchen wollte. Ein scheinbarer Systemfehler in dem Moment von der Seite von Jochen Schweizer wird zum Problem der Kunden. Sehr ärgerlich und nicht weiter zu empfehlen. Hätte ich es vorher gewusst, dass der Gutschein innerhalb der nächsten zwei Monate abläuft, hätte ich mein Erlebnis noch schnell gebucht. Einfach nur schade, dass der Kunde jetzt darunter leidet.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verständnis, Richtigkeit und Gerechtigkeit.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.08.2018 | 16:09
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Es tut uns leid, das Ihr Gutschein nicht mehr eingelöst werden kann. Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden sehr wichtig ist, würden wir Ihren Fall gerne noch einmal überprüfen. Bitte senden Sie uns dazu Ihrem Namen und Ihren Gutscheincode an reclabox spider monkey jochen-schweizer.de.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Liebe Grüße aus München

Hannah aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


10.08.2018 | 16:43
von ReclaBoxler-5514201 | Regelverstoß melden
 spider monkey 5514201 (der unter meinem Pseudonym schreibt)

Bevor man freche und zudem noch falsche Antworten gibt, sollte man die Beschwerde aufmerksam lesen ("Erlebnis"). Und dann ganz einfach mal die FAQ auf der J. S.-Seite ebenso aufmerksam lesen (". alle bis auf Erlebnisgutscheine. ")!

27.08.2018 | 17:03
von Isabelle Herber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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