Sixt GmbH & Co. (Pullach)
Sixt zahlt nach mehrmaligem Nachfragen u. dann 600 Euro zu wenig
Bestell-/Kundennummer: Schaden-Nummer 9055188710
Seit 3 1/2 Monaten warte ich auf mein Geld und jetzt werden 600 Euro weniger als zugesichert überwiesen.
Ein Sixt Leihwagen ist am 04.05. (das war vor 3 1/2 Monaten) in mein Auto gefahren. (Ich war nicht an dem Schaden schuld) Ich habe den Schaden sofort gemeldet. Eine Mitarbeiterin (ich nenne hier den Namen nicht) bat mich um einen Kostenvoranschlag. Um unnötigen Kosten aus dem Weg zu gehen, habe ich auf grund der Ausssage, dass das völlig ausreiche, nur den KVA machen lassen und eingereicht. Dieser war in einer Audi Vertragswerkstatt vorgenommen worden und beläuft sich auf rund 2570 Euro.
Nach Einreichen ist erstmal nichts passiert. Erst, als ich einen Monat später erneut angerufen hatte, wurde mir gesagt, es sei in Bearbeitung. Als ich dann erneut anrief, weil ich immer noch nichts bekam, erklärte mit ein Mitarbeiter, dass der Kostenvoranschlag geprüft werden würde. Ich habe dann wieder nichts gehört und wieder dort angerufen.
Dann erklärte man mir, dass mir nicht der volle Betrag ausgezahlt werden würde und dass ich mich damit zufrieden geben solle. Ich hoffe, dass das Telefonat aufgezeichnet wurde und abgehört wird. Ich habe nochmals alles geschildert und dann wurden mir schriftlich (!) ein Betrag von insgesamt 2463 Euro zugesichert von einem Mitarbeiter. Das sind zwar 100 Euro weniger, als es im KVA beschrieben war, aber ich habe das so angenommen. (Name des Mitarbeiters liegt vor).
Es kamen dann nach mehrmaligem Nachfragen circa 1000 Euro auf mein Konto und dann wieder nichts. Ich habe letzte Woche wieder angerufen, wo es hieß, dass das Geld nun kommt. Wieder kam nichts. Heute, 3 1/2 Monate nach dem Schadensfall, kam eine E-Mail, in der es hieß, dass mir nun doch 600 Euro weniger ausgezahlt werden. Ich habe dort angerufen und der Mitarbeiter hat sich nach allen Seiten gewunden und wollte sich raus reden. Ich habe dann irgendwann aufgelegt.
Ich habe seit 4 Monaten endlose Diskussionen und ein Warten auf mein Geld. Ich will das, was mir von Beginn an zugesichert wurde, mehr nicht. Kein Schadensersatz oder so. Aber ich möchte von einer so "soliden" Firma für einen Schaden, der mehrmals vergessen und nicht bearbeitet wurde, den ich nicht mal verursacht habe, nun ein Entgegenkommen und das mir zugesicherte Geld.
Ich würde Dir raten, einen Anwalt zu konsultieren. Geld hast ja jetzt :-). Er wird Dir sagen, wie hoch die Chancen sind, mehr rauszuholen.
Und im Erfolgsfall zahlt die Gegenseite den Anwalt.
Sie haben einen Schadenersatzanspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung. Stellt diese sich quer, müssen sie notgedrungen klagen. Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nutzen sie sie. Auch sonst würde ich zumindest die Erstberatung eines Anwalts in Anspruch nehmen und dann entscheiden, ob sie ein Gericht anrufen. Gewinnen sie, zahlt die Gegenseite alle Kosten, auch ihren Anwalt.
Beschwerde ist gelöst
Ein Sixt Leihwagen ist am 06.01.2019 in mein Auto gefahren.
Rechts vor links reglung durch 3 Poliziesten bestätigt.
ich bin der Geschädigter
Sachgutachter: 7.000 Euro Schaden (Auto 2003 Golf 4/ Kombi)
Wiederbeschafungswert: 2.000 Euro
Muss ich nun auch 4 Monate auf mein Geld warten?
Muss die Versicherung die Reperatur Kosten oder den wiederbeschafungswert zahlen?
ich brauche das Auto für Job Familie kann nicht mal eben wegen Vermögen oder bonität einfach ein neues/ Gebrauchets Auto kaufen. kann auch nicht wen 4 Monate eine Leihwagen mir zu legen wegen der Schadensminimierungn laut den Grundgesetzt. Auto ist zwar fahrbereit aber nicht merh Verkehrs sicher und durch Regen und Kälte wird noch folgenschäden enstehen
die Versicherung wird nur den Wiederbeschaffungwert zuzüglich meist maximal 20 % Zuschlag bezahlen. Allerhöchstens sollten sie hier also €2.400 erwarten können, eher weniger.
Das ist leider bei Kfz-Versicherungen so, der aktuelle Wert des Autos plus ein kleiner Zuschlag ist die Grenze. Da sist bei einer jeden Versicherung so.
Was die Wartezeit betrifft: Sie haben Anspruch auf eine Abwicklung innerhalb einer angemessenen Zeit. Wenn die Schuldfrage nicht bestritten wird von der Versicherung und ein Gutachten bereits vorliegt, sollte die Regulierung eigentlich innerhalb von zwei Wochen möglich sein. Ggf. setzen sie der Versicherung eine Frist. Danach (rechtlich bereits vorher) können sie sich einen Anwalt nehmen. Die gegnerische Versicherung muss die Anwaltskosten übernehmen.
Um den Kauf eines neuen Autos werden sie, wenn sie eins brauchen nicht herumkommen. Mehr als ca. €2. 000 werden sie leider auch nicht bekommen. Das ist sicher im Einzelfall ein großes Problem. Nur leider ist es nicht zu ändern.