E: veen Energie:
Kiss me green verringert Abschlagszahlungen nach Umzug nicht
E: veen Energie:
Keine Geld mehr in der Kasse - INSOLVENZ
E: veen Energie:
Fehlende Abschlussrechnung
E: veen Energie:
Überhöhte Abschlagszahlungen
E: veen Energie:
Keine Rückzahlung der Guthaben
Natürlich kann man Lastschriften immer zurückgeben. Das macht Lastschriften zu einer sehr sicheren Bezahlart. Nur man sollte halt absolut sicher sein, auch im Recht zu sein, sonst kann es schnell recht teuer werden (Rücklastschriftgebühren, Mahnkosten, Inkasso, Zinsen).
Die Vertragsbeziehung wurde zwischen dem Grundversorger und e: veen wegen Nichtzahlung von Netznutzungsentgelten gekündigt. Somit wurde meine Versorgungssituation angezeigt und die Grundversorgung übernommen. Aus wichtigem Grund habe ich meinen Vertrag mit e: veen ebenfalls schriftlich gekündigt und weitere Abschlagszahlungen eingestellt bzw. Lastschriften zurückgebucht. Per Mail wurde geantwortet, dass man mich wunschgemäß auf Selbstzahler umgestellt hat. Auf die Forderung einer Schlussrechnung bekam ich keine Antwort.
Nach 3-wöchiger Grundversorgung habe ich einen neuen Lieferanten, der mich hoffentlich weiter zuverlässig mit Energie versorgt!