Durch VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft gelöste Beschwerde. | 284 Views | 30.08.2018 | 17:25 Uhr
geschrieben von Bärbel Momma

VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG (Bonn)

Ungewolltes Abo bei VNR Verlag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bei obigem Verlag im Juni eine "kostenlose" CD bestellt und war im guten Glauben, dass sie auch wirklich kostenlos ist. Ich kann mich erinnern, mehrmals den Text gelesen zu haben und mir war nicht bewusst, dass es sich dabei um eine Abo Falle und Abzocke des Verlags handelt und ich mir einen Vertrag von 1 Jahr eingehandelt habe.

Die erste Rechnung habe ich dummerweise bereits bezahlt: 59,90 Euro für eine CD!

Denn trotz Ankündigung habe ich keine weiteren CDs erhalten.

Weitere Rechnungen werde ich nicht mehr bezahlen!

Ich möchte, dass Sie dieses Abo mit sofortiger Wirkung löschen und möchte auch keine weitere Software oder andere Schreiben mehr von Ihnen erhalten.

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Meine Forderung an VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG: Löschung meiner Daten bei VNR und Stornierung meines sog. Abos mit sofortiger Wirkung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.08.2018 | 17:25
Firmen-Antwort von: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Abteilung: Kundenzufriedenheit

Guten Tag Frau Momma,

schade, dass Sie mit unserem Service unzufrieden sind und dass hier etwas schiefgelaufen scheint. Ich habe mir den Vorgang angesehen: Sie haben via Internet eine Bestellung aufgegeben. Als Sie Ihre Kundendaten eingegeben haben, um die Bestellung auszulösen, konnten Sie sehr gut und sehr genau die Bestellkonditionen mit der Widerrufsfrist einsehen. Diese Frist haben Sie leider verstreichen lassen.

Sie reklamierten die Bestellung lange nach verstreichen der Ansichtszeit. Deshalb haben wir das Abonnement und die Auslieferungen an Sie gestoppt. Das erklärt Ihnen, warum Sie keine weiteren Lieferungen mehr erhalten haben. Sie werden keine weiteren Ausgaben mehr zu diesem Abonnement erhalten.

Ist diese Lösung so für Sie in Ordnung? Wenn nicht, schreiben Sie uns bitte.

Mit freundlichen Grüßen

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Kommentare und Trackbacks (1)


02.09.2018 | 23:50
von Bärbel Momma gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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