Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 235 Views | 10.09.2018 | 11:12 Uhr
geschrieben von Andreas Spiegel

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein wird nicht mehr eingelöst

Was soll das denn! Gutschein wird nach 3 Jahren nicht mehr eingelöst

Offensichtlich scheint es bei Jochen Schweizer üblich zu sein, mit nicht eingelösten Gutscheinen Geld zu machen. Aus meiner Sicht eine absolute Abzocke.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, hier etwas zu machen? Ich habe einmal gehört, dass man das Geld, bzw. einen Gegenwert auch nach abgelaufener Frist zurückfordern kann!

Danke für jeglichen Hinweis,

Andreas Spiegel

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Einlösung des Gutscheins oder Geld zurück


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.09.2018 | 12:49
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Herr Spiegel,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Die Gültigkeit von Jochen Schweizer Gutscheinen endet gemäß der gesetzlichen Verjährungsfrist am letzten Tag (31.12.) des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Kaufes.

Es entspricht nicht unserer Geschäftspolitik die Einlösung von Gutscheinen zu verhindern. Wir freuen uns über jeden Kunden, der seinen Gutschein einlöst und ein Erlebnis wahrnimmt. Die Erlebnisberichte zufriedener Kunden sind dabei auch ein wichtiger Bestandteil unserer Neukundegewinnung und ein fester Baustein der Qualitätssicherung.

Innerhalb der Gutscheingültigkeit bieten wir daher noch zusätzliche Serviceleistungen (wie Verlängerung oder Umtausch eines Gutscheins) an.

Nach Ablauf der Frist ist eine Verlängerung leider nicht mehr möglich.

Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Nachricht geben können.

Viele Grüße

Hannah aus dem Jochen Schweizer Team

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