158 Views | 17.09.2018 | 16:08 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7323734

Sixt GmbH & Co. (Pullach)

Angeblicher Schaden trotz Schadenfreiheit laut Rückgabeprotokoll!

Bestell-/Kundennummer: 9383820851

Erst ein kostenpflichtiges Downgrade von der gebuchten / vorausgezahlten Fahrzeug-Kategorie, dann wird versucht mir einen angeblichen Schaden unterzujubeln, trotz mündlich und schriftlich bestätigter Neuschadenfreiheit auf dem Rückgabeprotokoll!

Meine Erfahrung mit Sixt Ende August hätten nicht schlechter sein können.

SCHLAGWORTE

Ich hatte für 3 Tage einen Wagen an der Station Würzburg Hauptbahnhof reserviert. Angefangen hat es damit, dass die gebuchte und vorausbezahlte Kategorie LDAR nicht verfügbar war und ich eine niedrigere Kategorie akzeptieren musste.

Der Mitarbeiter teilte mir mit, ich würde eine entsprechende Rückerstattung des vorbezahlten Mitpreises bekommen. Dem ist aber bis heute nicht so, und nach Prüfung der Abbuchungen sowie Rechnungen, stellte ich im Nachhinein fest, dass die Station für das erfolgte Downgrade 26,40 Euro Umbuchungsgebühr berechnete!

Bei der Rückgabe nach 3 Tagen wurde der Wagen vom Sixt-Mitarbeiter geprüft und mir mündlich sowie schriftlich bestätigt, dass der Wagen ohne Neuschäden und vollgetankt ist. Eine Kopie des Rückgabeprotokolls erhielt ich auch per E-Mail, wo klar dokumentiert ist, dass keine Neuschäden vorhanden sind ("Neuschäden: keine. ").

Mehrere Tage nach Anmietung erhalte ich von Sixt dann aber eine E-Mail, dass ich angeblich einen Neuschaden (Kratzer) am Kofferraum verursacht hätte. Dieser unwahren Behauptung habe ich natürlich sofort widersprochen, auch mit Verweis auf das Rückgabeprotokoll. Nach über 2 Wochen Wartezeit kam dann eine dreiste Rechnung über unglaubliche 1154,87 Euro für Kratzer, die ich nachweislich nicht verursacht habe!

Sixt hat mich als bislang treuen Kunden verloren und bescheren - wenn sie auf ihre Forderung weiter beharren - meinem Anwalt einen lukrativen Auftrag, dessen Kosten Sixt dann auch übernehmen darf.

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Meine Forderung an Sixt GmbH & Co.: A) Rücknahme der Schadensforderung, b) Rückerstattung für das erfolgte Downgrade c) Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Umbuchungsgebühr


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


24.09.2018 | 20:52
von ReclaBoxler-7323734 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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