571 Views | 21.09.2018 | 16:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4330801

Matthias Koch Automobile (Hannover)

Abgezockt beim Autokauf

Händler hat Fahrzeug mit Standheizung verkauft, welche vorher fein säuberlich ausgebaut worden war

Leider haben wir sehr schlechte Erfahrungen mit diesem Autohändler machen müssen.

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Auf seine Annonce bei mobile.de haben wir einen Ford Transit mit den dort beschriebenen Ausstattungsmerkmalen bei Herrn M. K. erworben.

Hierzu gehörten eine Standheizung und 8 Sitzplätze, welches alles in allem für uns Kauf- und Preisentscheidend war. Anlässlich mehrerer Telefonate sicherte uns Herr K. den vorbildlichen Zustand des Fahrzeuges zu und schilderte keinerlei Mängel. Da wir aus Berlin kommen und mal nicht so einfach nach Hannover zu einer unverbindlichen Besichtigung fahren können, haben wir uns auf die Zusagen und die Fotos von Herrn K. verlassen und den Kauf per E-Mail verbindlich bestätigt, sowie auf Wunsch von Herrn Koch eine Anzahlung von 1.000,00 Euro überwiesen.

Am Tag der Abholung am 09.06.18 war Herr K. dann entgegen seiner ausdrücklichen Zusage nicht vor Ort, sondern ließ die Sache durch seinen Vater abwickeln, welcher aber keinerlei Ahnung von der Sache hatte und meinte, wir sollen das alles mit seinem Sohn klären. Nach Ankunft in Hannover nahmen wir das Fahrzeug dann aber in Augenschein und probierten alles aus.

Es fehlte eine der Originalradkappen, welche auf den Fotos noch da gewesen war. Die Standheizung sprang ebenfalls nicht an. Also Anruf bei Herrn K., welcher uns zusicherte eine Originalradkappe nachzusenden, da diese ihm wohl vom Hof gestohlen wurde. Zur Standheizung meinte er, dass es an der leeren Batterie liegen könne und wir das Fahrzeug mal eine Weile laufen lassen sollten.

Gesagt/Getan, nach ca. 15 Minuten Motorlauf starteten wir die Standheizung erneut und nichts tat sich. Also erneuter Anruf bei Herrn K., welcher nunmehr merklich genervt reagierte und uns nunmehr mitteilte, dass er die Standheizung sogar selber getestet und diese anstandslos funktioniert habe. Die Standheizung sei also keinesfalls defekt, bei Außentemperaturen um die 30°C und noch höheren Innentemperaturen könne die Heizung ja gar nicht anspringen, noch dazu, weil es im Fahrzeug noch viel heißer sei und das Thermostat der Standheizung somit genügend Wärme signalisiere und das Anspringen des Heizaggregates verhindere.

SCHLAGWORTE

Diese Erklärung erschien uns plausibel, obgleich wir natürlich nicht sehr glücklich damit waren, dieses entscheidende Ausstattungsmerkmal nicht vor Ort testen zu können. Wir verließen uns aber auf die Zusicherung von Herrn K., dass er selber die Standheizung als funktionierend getestet hatte.

Nach einigem hin- und her erklärte uns dann der Vater von Herrn K., dass er keine Zeit mehr hätte und wir nun langsam zum Abschluss kommen müssen, er nahm uns demonstrativ die Autoschlüssel wieder ab und sperrte das Fahrzeug zu. Der Druck auf uns war erheblich, schließlich hatten wir das Fahrzeug bereits verbindlich gekauft und angezahlt und sind zu zweit extra nach Hannover zur Abholung angereist. Im Endeffekt wurden wir vor Ort nach dem Motto "Friss oder Stirb" abgefrühstückt, wir bräuchten das Auto ja nicht zu nehmen, er hätte noch andere Interessenten, die nicht so viel Fragen haben.

Wir bezahlten also den Restkaufpreis in bar und bekamen vor Ort noch einen schriftlichen Kaufvertrag zur Unterschrift, worin wir erstmals darüber informiert wurden, dass bereits zwei Blechteile nachlackiert wurden. Wir hätten erwartet, vorher über so etwas informiert zu werden und nahmen das gekaufte Auto nun mit nach Berlin.

Nachdem wir das Fahrzeug unserer Werkstatt vorstellten, teile diese uns mit, dass das Heizaggregat gar nicht vorhanden war, sondern professionell ausgebaut wurde. Außerdem hatten nur 7 von den eingebauten und an uns verkauften 8 Sitzplätzen eine Zulassung. Wir holten uns mehrere Kostenvoranschläge für den Einbau der Standheizung, welches ca. 1.700,00 Euro bis 2.300,00 Euro kosten sollte.

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Wir fühlen uns durch Herrn K. abgezockt und gezielt hinters Licht geführt, denn eine bereits ausgebaut gewesene Standheizung konnte dieser Herr K. ja gar nicht als funktionstüchtig getestet haben, womit klar war, dass diese Aussage komplett gelogen gewesen sein muss.

Nachdem wir uns dann schriftlich an Herrn K. wandten und ihm mitteilten, uns durch ihn arglistig abgezockt zu fühlen, stritt dieser zunächst alles ab und meinte "gekauft wie gesehen. Unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung"! Nachdem wir Herrn K. dann darauf hinwiesen, dass er uns aufgrund seiner falschen Angaben arglistig abgezockt hatte und wir deshalb einen Schadenersatzanspruch gegen ihn hätten, wollte Herr K. uns einen Preisnachlass von nur 500,00 Euro gewähren, anderenfalls wir ihn ja verklagen könnten.

In einem nochmaligen telefonischen Klärungsversuch kündigten wir gegenüber Herrn K. an, dass wir ihn auf jeden Fall bewerten würden. Hierauf kam die klare Ansage, dass wir gar nichts mehr von ihm bekommen würden, sofern wir eine schlechte Bewertung abgeben.

Auf die Radkappe und das Geld für die Standheizung warten wir heute noch, ebenfalls auf das Geld für die Eintragung des achten Sitzplatzes. Nun wird es wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, über deren Verlauf wir aber im Internet berichten werden.

Unser Fazit: " Matthias Koch Automobile ist nicht empfehlenswert. "

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Meine Forderung an Matthias Koch Automobile: Eine Entschuldigung und die Erstattung des Geldes für den Einbau der Standheizung und die Eintragung des 8. Sitzplatzes, Nachsendung der Radkappe


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Kommentare und Trackbacks (5)


21.09.2018 | 20:55
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sie bezahlen für ein Auto, was sie nicht gesehen haben und ohne zumindest schriftlichen Vertrag also €1.000. Dann stellen sie schließlich Mängel fest und unterschreiben nach der Zahlung der vollen Kaufsumme einen Vertrag, der nochmals Angaben enthält, die vor her nie besprochen wurden. Und trotz schlechten Gefühls und offenbarer Ungereimtheiten schließen sie das Geschäft ab.

So ein Verhalten hat die Grenze von kindlicher Naivität bereits lange überschritten.

22.09.2018 | 10:27
von ReclaBoxler-4330801 | Regelverstoß melden
Kindliche Naivität?

Sicherlich hätten Sie Recht, sofern wir in Deutschland grundsätzlich in einem System von Abzockern leben würden. Dies ist aber aus meiner Sicht nicht der Fall, denn wir leben in einen demokratischen Rechtsstaat dessen Grundlage und dessen Gesetze durch die Grundsätze von "Treu und Glauben" geprägt sind.

Sofern es sich um einen seriösen Autohändler wie beim Autohaus Koch in Hannover gehandelt hatte, muss sich der Beschwerdeschreiber auch auf die von dort abgegebene Fahrzeugbeschreibung, die Authentizität der veröffentlichten und übersandten Bilder und insbesondere auf die Zusagen des dortigen Verkäufers verlassen können. Alles andere wäre Abzocke, weshalb sich der Beschwerdeschreiber ja nunmehr an die ReclaBox gewendet hatte.

Ich finde es unseriös, wenn der eigentliche Betrogene nunmehr zum Deppen (kindliche Naivität) erklärt wird und den Abzockern damit einen Freibrief für ihr unseriöses und gesetzwidriges Handeln erteilt würde.

Ein Vertrag kann nach dem Gesetz grundsätzlich auch mündlich zustande kommen, es gibt für Autokaufverträge kein Schriftformerfordernis. Sofern der Beschwerdeschreiber aufgrund von schriftlichem e-mail Verkehr und telefonischen Absprachen eine Anzahlung von 1.000,00€ auf das Konto eines kommerziellen Autohändlers überweist, hat er damit nachvollziehbar das Zustandekommen eines Kaufvertrages dokumentiert, welcher auf dem annoncierten Anzeigentext und den sonstigen Beschaffenheitszusicherungen des Autoverkäufers basiert.

Sicherlich hätte der Beschwerdeschreiber nach Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs von diesem Kaufvertrag zurücktreten und die Anzahlung nebst Schadenersatz für die Kosten der Anfahrt zurück fordern können, sofern sich die Beschaffenheitszusagen des Verkäufers nicht mit der Realität vor Ort decken sollten.

Sofern sich der Beschwerdeführer nun aber dafür entscheidest, die nachlackierten Stellen zu schlucken, weil diese Arbeiten professionell ausgeführt wurden und nicht weiter ins Gewicht fallen, ist dies seine Angelegenheit und später nicht mehr reklamierbar.

Sofern der Beschwerdeschreiber nach einer hunderte Kilometer langen Anfahrt bis Hannover, erst vor Ort und nach Besichtigung des Fahrzeuges im nachgeholten schriftlichen Kaufvertrag von den vorher nicht durch den Verkäufer genannten Beschaffenheitsmerkmalen wie den nachlackierten Stellen erfährt, so ist und bleibt dies aber zumindest eine sehr unseriöse und rügenswerte Pflichtverletzung des Verkäufers!

Sofern der Autohändler zusagte, die fehlende Radkappe nachzusenden, ist dies bestimmt ebenfalls eine Zusage, auf welche der Beschwerdeführer sich verlassen konnte.

Insbesondere aber musste der Beschwerdeführer auf die Zusagen des Verkäufers verlassen können, dass er die Standheizung persönlich in Funktion getestet habe und dem Käufer vor Ort eine Prüfung auf Funktionsfähigkeit lediglich aufgrund der Hitze und der deswegen nicht anspringenden Standheizung unmöglich war.

Auf das im Anzeigentext durch den Fahrzeugverkäufer veröffentlichte Ausstattungsmerkmal "Standheizung" und die Zusicherungen des Verkäufers, dass er persönlich die Heizung in Betrieb genommen habe, konnte der Beschwerdeschreiber nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen von "Treu und Glauben" zurecht davon ausgehen, dass eine funktionstüchtige Standheizung auch noch im Fahrzeug verbaut ist, und nicht zuvor professionell ausgebaut worden war.

Davon, dass sich die Bedieneinheit im Fahrzeug befand und der Beschwerdeschreiber diese bei dem Versuch, die Standheizung vor Ort zu testen auch bedient hatte, ist nach alledem auszugehen. Wäre nämlich keine Bedieneinheit verbaut gewesen, hätte der Beschwerdeschreiber den Test der Standheizung nämlich überhaupt nicht versuchen können.

Da die vom Autohändler veröffentlichten und vor Kaufvertragsabschluss nicht korrigierten Ausstattungsmerkmale (8 zugelassene Sitze / Standheizung) zum Vertragsbestandteil des Fahrzeugkaufvertrages geworden waren, auf dessen Einhaltung sich ein Käufer in Deutschland grundsätzlich verlassen können muss, ist der Fahrzeugverkäufer zwingend zur Erfüllung des Kaufvertrages hinsichtlich der zugesicherten Ausstattungsmerkmale verpflichtet.

Sofern sich der Fahrzeugveräußerer nun weigert den Vertrag in einer angemessenen Nachfrist zu erfüllen, bleiben dem Beschwerdeschreiber die Möglichkeiten vom Vertrag zurück zu treten, oder aber, sich die fehlenden Beschaffenheitsmerkmale im Rahmen der Ersatzvornahme selbst zu verschaffen und die hierfür aufgebrachten Kosten vom Fahrzeugverkäufer im Rahmen des Schadenersatzes einzufordern. Genau an dieser Stelle scheint sich der Beschwerdeschreiber grade zu befinden.

Das Ansinnen des Beschwerdeschreibers, andere Autokäufer durch entsprechende Bewertungen oder Veröffentlichungen vor einem unseriös agierenden Autohhändler zu warnen finde ich vollkommen in Ordnung. Mithin hat der bemängelte Autohändler ja immer noch die Möglichkeit einzulenken und den Beschwerdeschreiber entsprechend zu entschädigen.

. auch dies wäre keine kindliche Naivität Seitens des Fahrzeugverkäufers, sondern zumindest der Versuch, den durch ihn verursachten und beim Beschwerdeschreiber eingetretenen Schaden wieder gut zu machen und hierdurch einen belastenden und teuren Gerichtsprozess zu vermeiden!

22.09.2018 | 12:00
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Mit keinem Wort habe ich die Verantwortung des Händlers abgestritten. Wenn aber jemand als Käufer viele tausend Euro für einen Gegenstand ausgibt und dabei alle Warnzeichen missachtet, den bezeichne ich als naiv - mindestens. Und unabhängig von der Verantwortung des Händlers trägt er deshalb für mich eine Mitschuld am Ausgang der Sache.

Wenn ich mir auf einer Autobahnraststätte eine garantiert echte goldene R*o*l*e*x für nur €400 andrehen lasse, dann ist das Abzocke. Aber ich muss mich nicht wundern, wenn mich meine Mitmenschen als naiv und d*u*m*m bezeichnen.

22.09.2018 | 17:52
von ReclaBoxler-4330801 | Regelverstoß melden
. da Sie scheinbar unbedingt Recht haben wollen, gebe ich Ihnen hiermit 3 mal Recht, oder darf's vielleicht etwas mehr sein? . . na gut dann eben 10 mal!

Nur leider bringen uns Ihre allgemein und einseitig gehaltenen Kommentare in der Sache nicht weiter, außer wir sollen daraus lernen im Leben untätig zu bleiben und überhaupt nichts mehr zu unternehmen, bzw. Niemanden mehr zu vertrauen.

Da Sie in Ihrem 1. Kommentar mit keiner Silbe auf den Verkäufer eingegangen waren, haben Sie die Verantwortung des Verkäufers zwar nicht abstreiten können, aber eben auch nicht eingeräumt. Zudem hatte der Beschwerdeschreiber Sie auch gar nicht beschuldigt, die Verantwortung des Händlers abgestritten zu haben, welch absurde Antwort also!

Sofern Sie nunmehr von "Missachtung aller Warnzeichen" sprechen, erschließt sich ebenfalls nicht, was Sie damit meinen. Das einzige Warnzeichen was es nach dem Vortrag des Beschwerdeschreibers gab, war die vor Ort nicht funktionierende Standheizung. Hierfür hatte der Autohändler aber eine plausible Erklärung (hohe Außentemperaturen) und eine plausible Zusicherung (selbst in Funktion getestet) abgegeben.

Dafür das der Fahrzeughändler bewusst die Unwahrheit sagt gab es aber zu diesem Zeitpunkt noch keine "Warnzeichen", welche der Beschwerdeschreiber "missachtet" haben hätte können, außer er geht prinzipiell davon aus, das jeder Mensch grundsätzlich lügt und damit den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllen würde.

Wer allerdings nach dieser Prämisse lebt, ist eigentlich nur noch zu bedauern^^

Da Sie sich hier scheinbar unbedingt bei der Klärung der Schuldfrage profilieren wollen, ist Ihnen insofern bestimmt ganz und gar zuzustimmen, dass den Beschwerdeschreiber eine Mitschuld träfe, sofern er ein Auto der Marke "R*o*l*e*x*" über ein Internetportal Namens "Autobahnraststätte" kauft und den "garantiert echt goldenen" Verkäufer dann auch noch für 400,00€ abzockt, in dem er ihm zumutet, sich dafür von Ihnen als "naiv" und d*u*m*m* bezeichnen zu lassen (! ! ! Satire! ! !).

Sie brauchen jetzt nicht unbedingt noch einen drauf zu setzen, außer es wäre für uns wirklich sehr unterhaltsam was ich bezweifle^^

Ich gebe Ihnen auch gerne schon im Vorfeld 100 mal Recht, wenn Sie versprechen nun nicht mehr zu antworten.

Danke sehr! ! !

28.09.2018 | 17:02
von ReclaBoxler-4330801 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. das Problem ist noch nicht gelöst, auch bei uns hat sich der Autohändler bisher nicht gemeldet. Wir gehen davon aus, dass dieser Autohändler tatsächlich kein Interesse an einer einvernehmlichen Problemlösung mit seinen Kunden hat und sich schon aus Prinzip lieber einem kostenintensiven Gerichtsverfahren unterziehen lassen will. Unglaublich.




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