Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 329 Views | 24.09.2018 | 09:45 Uhr
geschrieben von Karsten Thieme

Jochen Schweizer GmbH (München)

Relax Urlaub für 2 mit Restaurantgutschein war eine Frechheit

Bestell-/Kundennummer: CJ10002976SMS

Gebuchte Leistungen des Veranstalters entsprechen in keinster Weise der geschuldeten Leistung

Bis vor kurzem war ich zu 100% der Auffassung, dass die in Ihrem Hause angebotenen und mit Ihrem Namen beworbenen Erlebnisse, Leistungen und Events ausschließlich seriöse Angebote beinhalten, welche dem Kunden einen unvergesslichen Urlaub garantieren. Leider mussten ich und meine Frau feststellen, dass es sich nicht so verhält. Wir fühlen uns veräppelt und abgezockt.

SCHLAGWORTE

Zum 50. Geburtstag erhielt ich einen Erlebnisgutschein Relax Urlaub 3 Tage und einen zusätzlichen Wertgutschein Hotelleistungen für 60,00 Euro. Rechtzeitig buchte ich ein romantisches Hotel, welches als Jagdschloss mit Außenpool deklariert wurde. Die Bilder auf der Homepage waren sehr vielversprechend und ich war auf das beworbene Gourmetrestaurant mit den auserlesenen Wildspezialitäten gespannt.

Nach über sechsstündiger Autofahrt trafen wir in dem kleinen Dorf Wald im Pinzgau in Österreich ein. Ein verwittertes, bereits angeschimmeltes Schild wies uns den Weg. Von weiten konnte man erkennen, dass die Reparaturen am Gebäude, sowohl am Dach, Eingangsportal und Fassade nur notdürftig ausgeführt waren. Das Anwesen entsprach in keinster Weise den Bildern der Seite und von dem Außenpool, und den weiteren genannten Vorzügen des Hauses war in der Realität nichts vorhanden.

Ein Mitarbeiter des Hotels empfing uns und bezeigte nach dem Einchecken ein Zimmer, welches unserer Leistung entsprach. Dieser Raum war ausschließlich mit einem Doppelbett und älteren Bad mit Wanne ausgestattet und war bereits offensichtlich, sehr lange nicht mehr benutzt worden. Gleichzeitig teilte er uns mit, dass gegen Aufpreis ein anderes Zimmer mit Ausblick zur Kirche und kleinem Balkon verfügbar wäre.

Meine Frau und ich waren geschockt und entschieden uns nach einigem Überlegen, dieses Zimmer zu nehmen, da das andere auf keinen Fall in Frage kam.

Wir wurden in Kenntnis gesetzt, dass unser Gutschein nur zum Verzehr in Anspruch genommen werden kann. Man reichte uns einen Zettel, wo zwischen Fisch oder Steak mit Vorsuppe und Nachspeise auswählt werden konnte.

Das Steak mit Bratkartoffeln war in Ordnung, aber die beworbenen Wildgerichte standen nicht zur Auswahl. Weiterhin wurde uns empfohlen, den Schlüssel des Zimmers immer in einer Schublade zu hinterlassen und rechtzeitig am Abend wieder zurückzukehren, um den Vorgaben des Hausherrn zu entsprechen.

Wir begaben uns im Anschluss auf das Zimmer und stellten fest, dass dieses sehr feucht war, was an den Wänden und an der fleckigen Auslegware nachvollzogen werden konnte. Ebenfalls hielten wir es für vernünftiger, die vorhandenen Sitzgelegenheiten vor Benutzung mit eigenen Handtüchern abzudecken.

Weiterhin mussten wir nunmehr im Nachgang feststellen, dass es sich bei den Matratzen um alte Federkerne handelte, welches man im Laken erkennen konnte und beim Liegen erst Recht. Im Bad befand sich an der Innentür ein erheblicher Wasserschaden und sowohl das WC, Waschbecken und Badewanne war sehr stark verschlissen und mit Rückständen versehen.

Eine Duschkabine war nicht vorhanden und Warmwasser ebenfalls nicht. Eine Minibar, oder eine Möglichkeit, am Abend im Haus andere Dinge wahrzunehmen, bestand nicht.

Im Objekt waren noch drei weitere Gäste untergebracht. Nach einer sehr unruhigen Nacht auf den alten Matratzen und dem Geräusch einer Umluft, verließen wir am nächsten Morgen, wie gerädert, unsere Unterkunft.

Das Frühstück war sehr überschaubar und spärlich. Konkret standen Brot und aufgebackene Brötchen zur Auswahl, sowie 2 Sorten Aufschnitt, verschiedene Aufstriche, Joghurt, Obstsalat und ein kleiner Apfelteller.

Nachdem wir das Dorffest und den Wasserfall besuchten, sowie noch einige Eindrücke dieser herrlichen Region mitnahmen, stand der Entschluss fest, weitere der bereits gebuchten Leistungen nicht mehr in Anspruch zu nehmen.

Es tut uns sehr leid, für den Herrn G. und seinen Angestellten. Aber die vorhandenen Gegebenheiten entsprechen einfach in keiner Weise den heutigen Standards und Erwartungen eines Hotelgastes.

Es ist sehr schade, aber es ist eine Tatsache, dass dieses gebuchte Erlebnis anlässlich unseres 30. Hochzeitstages nicht den Vertraglich geschuldeten Dienstleistungen entsprach. Aus diesem Grund halten wir es für gerechtfertigt, Schadenersatz zu fordern.

Zumindest sollten die Kosten der Reise und die Mautgebühren erstattet werden.

Meine Frau und ich sind im Berufsleben stark angespannt und haben uns sehr auf diesen Urlaub gefreut, der viel versprach und nichts gehalten hat.

Mit Erschrecken denke ich daran, dass wir noch einen weiteren Gutschein von Jochen Schweizer in Form einer Städtereise als Geschenk erhielten. Nachdem ich einige Bewertungen gelesen habe, wird mir ganz schlecht.

Auf die vielfach gefertigten Fotos verzichte ich an dieser Stelle aus Rücksicht auf den bereits sehr betagten Hausherren dieser Unterkunft.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Entschädigung für den entstandenen Schaden von gesamt 129,00 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.09.2018 | 13:18
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Herr Thieme,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Es tut uns leid, dass Ihr Termin für das Erlebnis nicht zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abgelaufen ist. So sollte es natürlich nicht sein. Unsere Erlebnisse sollten nicht nur Ihren Vorstellungen entsprechen, sondern – wenn möglich – sie übertreffen.

Aufgrund Ihrer genannten Schilderung würden wir Ihr Anliegen gerne prüfen und entsprechend mit unserem Veranstalter Rücksprache halten. Senden Sie uns bitte eine E-Mail an reclabox spider monkey jochen-schweizer.de mit Ihrem Gutscheincode zu.

Wir freuen uns, auf Ihre Nachricht.

Viele Grüße

Hannah aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


27.09.2018 | 21:47
von Karsten Thieme noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute wurde ich das 2. Mal angeschrieben.
Es fehlt der Firma Schweizer meine Adresse, ebenfalls sollte ich begründen, weshalb vor Ort keine Beschwerde erfolgte. Mal sehen wie es weitergeht. Mit freundlichen Grüßen Karsten Thieme


06.10.2018 | 07:54
von Karsten Thieme noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Veranstalter ist der Auffassung, es wäre nicht seine Aufgabe, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Firma Connex, welche tatsächlich diese Leistung im Namen der Firma Schweizer als Dienstleister anbietet hat uns einen Hotrlgutschein für eine Nacht geschickt. Die 2. Übernachtung ist beinhaltet und kostenpflichtig.
Ich habe daraufhin Jochen Schweizer mitgeteilt, dass er als Veranstalter die Verantwortung trägt. Wir erwarten eine professionelle Lösung des Problems. Mal schauen, ob jetzt eine finale und vor allem schnelle Klärung erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Karsten Thieme


23.10.2018 | 22:47
von Karsten Thieme noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Jochen Schweizer hat mir geantwortet, dass keine Haftung übernommen wird. Sie sind der Auffassung, bzw. haben geschrieben, dass der Dienstleister in der Haftung ist. Die Reise wurde als Erlebnis im Jochen Schweizer Shop gekauft. Ich werde diese Angelegenheit persönlich klären. Mein Rat an alle, die ein Erlebnis buchen möchten: Bitte nicht Jochen Schweizer! Im Angebot sind ausschließlich nur einfache Hotels, welche über einen Dienstleister laufen. Am besten, man bucht sich sein Erlebnis direkt im Netz und nicht über solche Firmen, wo man als Kunde veräppelt und die Dienstleistung in keinem Verhältnis zum bezahlten Pteis steht. Der Höhepunkt ist die Art und Weise, wie im Nachhinein die Angelegenheit vom Kundendienst geklärt wurde. Sehr bedauerlich. Mit freundlichen Grüßen Karsten Thieme




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