Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 450 Views | 24.09.2018 | 10:01 Uhr
geschrieben von Holger Fürstenberger

Jochen Schweizer GmbH (München)

Traum geht nicht in Erfüllung - Gutschein abgelaufen

Bestell-/Kundennummer: 11276546

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

im September 2014 hat meine Freundin einen Gutschein bei Ihnen für das Event „Rennfahren“ über 600,00 Euro erworben. Dieser hat sein Gültigkeitsdatum am 31. Dezember 2017 erreicht. Nun wollte ich den Gutschein einlösen und musste feststellen, dass dies nicht mehr möglich ist.

Durch die Schwangerschaften meiner Freundin und die Geburt unserer Töchter jeweils im Sommer 2015 und 2017, war es mir nicht möglich den Gutschein innerhalb dieses Zeitraumes einzulösen. Dies ist kein Event, wo man mit einer hohen Schwangeren und einem zu stillenden Säugling teilnehmen kann und möchte. Die Rennwagen sind einfach zu laut, so dass das Gehör erheblichen Schaden nehmen würde.

Mittlerweile ist meine jüngste Tochter abgestillt und wir können Sie bei den Großeltern lassen. Meine Freundin, von der ich den Gutschein nachträglich zum 30sten Geburtstag bekommen habe (weil Sie lang darauf gespart hatte), wollte natürlich auch daran teilnehmen und sehen, wie viel Freude ich an dem Geschenk habe.

Ein Gutschein über 600,00 Euro ist für eine junge Familie schließlich sehr viel Geld. Jahrelang lag ich ihr in den Ohren, dass ich unbedingt mal ein Rennauto selbst fahren möchte, da ich seit Kind großer Formel 1 Fan bin. Nun möchte ich mir diesen Traum erfüllen und dann funktioniert der Gutschein nicht.

Zudem wird das Event auch nur von April bis Oktober angeboten. So habe ich, wenn man es genau nimmt, nur 1,5 Jahre Zeit gehabt den Gutschein einzulösen und nicht volle drei Jahre. Die drei Jahre gesetzliche Verjährungsfrist stellen auch nur das Minimum fest, über welchen Zeitraum der Gutschein gelten muss und nicht das Maximum. Aus diesem Grund stellt jedes ordentliche Unternehmen, wie auch Jochen Schweizer in der Bilanz Rückstellungen, auf welche es zurückgreifen kann, ohne den Jahresabschluss nochmals anfassen zu müssen.

Können Sie bitte bei meinem Gutschein das Gültigkeitsdatum verlängern. Das dürfte im System einen Mitarbeiter gerade Mal 5 Minuten Zeit kosten (Gutscheincode durch die Suchmaske suchen, dann das Gültigkeitsdatum ändern und speichern). Die 96,00 Euro, welche das Event nun mehr kostet, bin ich bereit zu begleichen, um endlich meinen Traum wahr werden zu lassen. Falls Sie deshalb einen neuen Gutschein ausstellen müssen, so lassen Sie mich wissen, wie ich Ihnen die 96,00 Euro zukommen lassen soll.

Jochen Schweizer wirbt ja immer mit Emotionen und der Verwirklichung von Träumen. Aktuell löst dies bei mir nach der ganzen Vorfreude genau das Gegenteil aus. Auch Bekannte fanden den Verfall des Gutscheins schockierend, nach dem sich Herr Schweizer so prominent im Fernsehen darstellt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verlängerung des Gutscheins oder die Neuausstellung eines Gutscheins ein Problem darstellen sollte, um dem Firmenimage und dem Werbeversprechen gerecht zu werden. Auch sollte ein Unternehmen, welches Millionen verdient, es nicht nötig haben, sich am hart ersparten von jungen Familien zu bereichern. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Gutscheingültigkeit verlängern oder neuen Gutschein senden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.09.2018 | 12:17
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Es tut uns leid, dass Sie es nicht geschafft haben Ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeit einzulösen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir uns bei der Gültigkeit unserer Gutscheine an die gesetzliche Verjährungsfrist richten. Innerhalb der Gültigkeit Ihres Gutscheins steht Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit zur Verfügung Ihren Gutschein verlängern zulassen. Im Nachgang ist eine Verlängerung leider ausgeschlossen.

Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Nachricht geben können.

Viele Grüße

Hannah aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


26.09.2018 | 17:53
von Holger Fürstenberger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bei einem 20 EUR Gutschein wäre es doch noch verkraftbar. Aber sie wollen bei 600 EUR keine Kulanz gewähren? Wobei dieses Event eh nur in den Sommermonaten einlösbar ist. Sie wollen einer jungen Familie 600 EUR "wegnehmen", in dem sie nicht ihre Pflicht gegenüber einer bereits bezahlten Leistung verfüllen wollen? Sehen so die Emotionen aus die Jochen Schweizer verkaufen will?


29.09.2018 | 18:53
von Holger Fürstenberger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, bisher kam nur eine Standardmail.


07.10.2018 | 11:26
von Holger Fürstenberger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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