Möbel Mahler 24 GmbH (Bopfingen)
Hohe Stornogebühren
Im Winter 2017/2018 hat die Firma große Werbung gemacht, in der Zeitung und in Flyern, sowie auf Plakaten stand 50% Nachlass auch auf Marken.
Als wir uns eine Couchgarnitur ausgesucht hatten, teilte uns der Verkäufer mit, dass er auf diese Marke keine 50% geben kann. Wir hatten dann ca. 25% Rabatt ausgehandelt und den Kaufvertrag unterschrieben.
Danach waren wir im hauseigenen Restaurant, da wir für das Essen Gutscheine hatten. Als wir unser Essen bezahlen wollten und die Gutscheine vorlegten, hat uns die Bedienung gesagt, sie könne diese Gutscheine nicht anerkennen, wir hätten diese vor der Bestellung vorlegen müssen. Da wir uns nun innerhalb einer Stunde zum zweiten Mal abgezockt vorkamen, haben wir ca. 2 Stunden nach Unterschreiben des Kaufvertrags einen Antrag auf Stornierung des Vertrags in der Storno-Abteilung gestellt.
Zwei Tage später bekamen wir einen Anruf von jener Stornoabteilung mit dem Hinweis, dass der Stornoantrag bewilligt wurde, wir aber 25% vom Rechnungsbetrag als Stornogebühren bezahlen müssten. Das sind rund 500,00 Euro.
Ich habe am Telefon gesagt, dass ich keine Stornogebühren bezahle, da diese 500,00 Euro in keinem Verhältnis standen zu dem Aufwand, den die Firma Möbel Mahler hatte. Jetzt nach über einem dreiviertel Jahr bekomme ich Post vom Anwalt der Fa. Möbel Mahler.
Ich kann Möbel Mahler nicht weiterempfehlen. Denn ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist mit hohem finanziellen Schaden verbunden und das obwohl die Fa. Möbel Mahler keine Arbeit mit meiner Bestellung hatte.
Bitte nicht auf die Werbung reinfallen, da wird einem was versprochen, was später meistens nicht gehalten wird
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
In der Werbung wird das Möbelhaus sicherlich mit "bis zu X%" geworben haben. Sie sollten in Zukunft auf die Formulierung achten, denn "bis zu" ist nicht identisch mit "garantiert".
2. Gutschein im Restaurant
Vielleicht hätten Sie sich den Restaurantleiter schicken lassen sollen um sich zu beschweren. Vielleicht war der Restaurantmitarbeiter/die Restaurantmitarbeiterin neu und/oder überfordert mit dem Abzug des Gutscheins.
3. Stornogebühren
Sie haben einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Auf diesen gibt es in Deutschland kein Recht auf Stornierung oder Aufhebung - erst nach Auslieferung der Ware und zahlreichen Reklamationen können Sie mit Fristsetzung eine Rückabwicklung verlangen.
Das Möbelhaus hat in diesem Fall völlig korrekt gehandelt, denn es entstehen ja auch Kosten für die Beratung.