227 Views | 28.09.2018 | 20:33 Uhr
geschrieben von Denis Löffler

VHV Allgemeine Versicherung AG (Hannover)

VHV ändert eigenmächtig Versicherungsverträge

Ich bin seit einigen Jahren mit meinem Zweitfahrzeug bei der VHV haftpflichtversichert. Da ich seit etwa 5 Jahren Firmenwagennutzer bin, wird der Zweitwagen nicht mehr benötigt und dient quasi nur noch dazu, den jährlichen Schadenfreiheitsrabatt zu senken. Bewegt wird das Fahrzeug sonst nicht (außer zu den HU-Terminen).

SCHLAGWORTE

Bislang gab es hier auch keinerlei Probleme. Dann schrieb mich die VHV im Mai an, ich möge bitte den aktuellen km-Stand mitteilen, damit mein Fahrprofil überprüft werden könne. Ich antwortete, dass sich an meinem Fahrprofil nichts geändert habe und alle Angaben, die ich bei Vertragsschluss machte, genau so gelten. Überdies bin ich ja ohnehin in der Pflicht, jedwede Änderung des Nutzungsprofils anzuzeigen.

Das Fahrzeug befindet sich außerdem etwa 300 km von meinem Wohnort entfernt, auf dem Grundstück meiner Eltern in einer abgeschlossenen Garage. Ich bot an, die entsprechende Mitteilung bei meinem nächsten geplanten Besuch im Dezember nachzuholen. Auf dieses Angebot hin bekam ich keine Rückmeldung, sodass ich von Zustimmung ausging. Dann erhielt ich vor einigen Tagen einen „Änderungsbescheid“ von der Versicherung, in der eine jährliche Fahrleistung von 99.000 km angenommen wurde, verbunden mit einer Zahlungsaufforderung, rückwirkend für 2018.

Ein sofortiger Widerspruch meinerseits wurde mit der Aussage beantwortet, dass ich genug Zeit gehabt hätte, die entsprechenden Angaben zu beschaffen. Ich hätte ja meinen Autoschlüssel an meine Eltern schicken können und die hätten dann den km-Stand abgelesen.

Kann man so etwas fassen! Jeder, der sein Fahrzeug schon einmal 2-3 Monate nicht bewegt hat, wird feststellen, dass es nach dieser Zeit keinen Mucks mehr von sich gibt, da die Batterie vollständig leer ist. Mein Fahrzeug steht nach dem letzten TÜV-Termin im November letzten Jahres.

Wie soll ich meinen Eltern (die beide Rentner sind und nie ein Fahrzeug besaßen) beibringen, wie sie ein Fahrzeug laden und die Daten auslesen? Das ist einfach nur lächerlich. Genauso wie die Aufforderung, für die Tachoablesung insgesamt 600 km zu fahren, weil diese Informationen wohl keine 6 Monate warten können. Aus meiner Sicht stehen die Kosten hier in keinem Verhältnis zum erzielbaren Mehrwert.

Noch einmal, das Fahrzeug wird nicht bewegt und somit läuft die Informationsbeschaffung sicherlich nicht weg. Ich habe absolut kein Verständnis dafür, von einem Dienstleister derart behandelt zu werden – zumal ich als jahrelanger Kunde einen stabilen Geldfluss garantiere, bei einem Zahlungsrisiko (im Schadenfall) von 0%.

Wenn ein Unternehmen auf diese Art und Weise mit Bestandskunden umgeht und obendrein mit dem Slogan wirbt „Versichern heißt verstehen“, dann ist entweder die Eigenwahrnehmung deutlich verzerrt oder aber der Ausbildungsstand der Mitarbeiter im Kundenumgang stark verbesserungsbedürftig. In diesem Fall sicherlich beides.

Die Kündigung meines Vertrages zum 31.12. ist bereits erfolgt. Nun hoffe ich auf zeitnahe Rücksetzung der eigenmächtigen Vertragsänderung durch die Versicherung.

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