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71 Views | 13.10.2018 | 14:02 Uhr
geschrieben von Friedemann Otto
Die Fa. Gebr. Weidauer war mir von meinem ausführenden Bauhandwerker empfohlen worden. Zunächst machte das Bauzentrum auch einen guten Eindruck. Anscheinend erfolgte auch eine ausführliche Beratung zu einer hochwertigen Glasschiebetür. Bemustert wurde gemeinsam mit dem Bauhandwerker eine Mattglastür (Sichtschutz für WC). Nach dem durch die Fa. Weidauer bereit gestellten Katalog teilte ich der Fa. Weidauer noch schriftlich den gewünschten Türtyp 3D_LD_623 mit.
Geliefert wurde eine Klarglastür, die mir zum Sichtschutz natürlich nichts nutzt. Obwohl bei der Bemusterung mit dem Mitarbeiter der Fa. Weidauer eindeutig eine Mattglastür ausgesucht worden war, wurde eine Reklamation durch meinen Bauhandwerker komplett verweigert, da ich in der schriftlichen Festlegung des Türtyps nicht nochmals den bereits bemusterten Mattglastyp zusätzlich aufgeführt hätte.
Meine Forderung an Gebr. Weidauer GmbH:
Kostenfreier Austausch oder Erstattung von 50% des Kaufpreises
Firmen-Antwort ausstehend seit
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