Durch ARAG gelöste Beschwerde. | 262 Views | 18.10.2018 | 15:47 Uhr
geschrieben von Patrick Schröder

ARAG SE (Düsseldorf)

ARAG erstattet die Anwaltsgebühren nicht, trotz Deckungszusage

Ich habe 2 Schäden bei der ARAG Rechtsschutz gemeldet und es wurde für beide eine Deckungszusage erteilt. Die Kostenübernahme der bisherigen Anwaltstätigkeit wurde aber abgelehnt, da ich laut ARAG ohne selbst ein Widerruf an den Gegner zu verfassen, direkt einen Anwalt beauftragt habe.

Ich habe zwar bereits mittgeteilt, dass das so nicht stimmt, aber bis heute keine Antwort erhalten. Auch eine Erstattung erfolgte nicht!

Denn ich selbst habe erst den Widerruf übersandt, welcher abgelehnt wurde, weshalb ich dann die Kanzleien mandatiert habe. Die Rechnungen habe ich bereits an die Anwälte bezahlt und der ARAG vor Wochen inklusive Überweisungsbeleg nachgewiesen. Aber es passiert einfach nichts.

Schadennummer: 31007119247651 sowie 31007113423248

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Meine Forderung an ARAG SE: Sofortige Erstattung der eingereichten Anwaltsrechnungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.10.2018 | 15:47
Firmen-Antwort von: ARAG SE
Abteilung: ARAG SE Kunden-Service

Hallo Herr Schröder,

wir schauen uns Ihren Fall an und melden uns dann so schnell es geht wieder bei Ihnen. Viele Grüße, Ihr ARAG Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.10.2018 | 12:56
von Patrick Schröder gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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