Von agilis Inkasso beantwortete Beschwerde. | 79 Views | 18.10.2018 | 16:34 Uhr
geschrieben von Pierre Ruffert

agilis Inkasso GmbH (Berlin)

Kein Inkassoauftrag von FUXX, trotzdem Inkassoschreiben

Bestell-/Kundennummer: siehe anhang

Laut Angaben vom Anbieter gibt es keinerlei Mahnungen oder Inkassoaufträge an die Fa. agilis-Inkasso. Ich habe immer 3 Tage vor Abschlagsfälligkeit bezahlt. Der Anbieter FUXX Strom hat weder Mahnungen noch Inkassoangelegenheiten auf meinem Kundenkonto, trotzdem fordert das Inkassounternehmen Geld bezüglich nicht bezahlter Abschläge. Die Briefe des Inkassounternehmens wurden sogar 1 Woche vor der Abschlagszahlung erstellt, indem ist sogar die Rede davon, dass ein Teilbetrag 3 Tage nach Datum des Schreibens eingegangen ist und dies berücksichtigt wurde, was ja schon mal unmöglich ist. Datum des Schreibens 26.09.2018, Überweisungsdatum Kontoauszug 27.09.2018 auf eine andere Bank dauert normal 1 Tag, somit Geldeingang beim Empfänger 28.09.2018. Ein weiteres Schreiben folgt mit dem Datum 02.10.2018, Stempel vom 05.10.2018 mit einer Frist bis zum 12.10.2018, erhalten am 13.10.2018.

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Nach dem Telefonat mit meinem Anbieter wurde festgestellt, dass es weder einen Mahnlauf noch ein Inkassoauftrag gibt. Wieso werde ich dann von diesem Unternehmen unnötig belästigt?

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Meine Forderung an agilis Inkasso GmbH: 117,00 Euro zzgl. 70,00 Euro Mahnkosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.10.2018 | 16:34
Firmen-Antwort von: agilis Inkasso GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrter Herr Ruffert,

gerne nehmen wir auf die von Ihnen eingereichte Beschwerde wie folgt Stellung:

Unter dem Aktenzeichen 200241307 waren wir mit dem Forderungseinzug der Abschlagszahlung für den Monat September 2017 beauftragt, wobei unsere Mandatierung hier am 18.10.2017 erfolgt ist. Sie haben den Abschlag letztlich am 31.10.2017 direkt an unsere Auftraggeberin, die Fuxx - Die Sparenergie GmbH - gezahlt. Da die Zahlung nach Inkassoübergabe (18.10.2017) erfolgt ist, stehen hier noch unsere Inkassokosten in Höhe von 70,20 EUR zzgl. Verzugszinsen über 0,76 EUR zur Zahlung offen. Da in der Folgezeit eine Zahlung unserer Inkassokosten nicht erfolgt ist, haben wir Sie schließlich mit Schreiben vom 26.09.2018 sowie 02.10.2018 an Ihre Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der Inkassokosten erinnert.

Wie Eingangs beschrieben, handelt es sich hier um die Inkassokosten, welche für die verspätete Abschlagszahlung des Monats September 2017 angefallen sind. Sie gehen in Ihrer Annahme anscheinend fälschlicherweise davon aus, dass es sich um eine Inkassobeauftragung für einen aktuellen Abschlag handelt - dem ist jedoch nicht so. Wir sind in dem vorliegenden Vertragsverhältnis bisher nur ein einziges Mal beauftragt worden.

Da auch keine Verjährung der Inkassokosten eingetreten ist, sind wir auch weiterhin berechtigt diese Ihnen gegenüber geltend zu machen.

Für den langen Postlauf (unser Schreiben vom 02.10.2018 mit Frist bis zum 12.10.2018 - bei Ihnen erst am 13.10.2018 eingegangen) sind wir nicht verantwortlich, können Ihre Verärgerung aber nachvollziehen. Sicherlich steht es Ihnen aber auch frei, die offenen Gesamtkosten in Höhe von 70,96 EUR auch noch nach Fristablauf zu zahlen.

Wir hoffen, dass wir den Sachverhalt zu Ihrer Zufriedenheit aufklären konnten. Sollten Sie noch Rückfragen haben, bitten wir Sie, sich aus datenschutzrechtlichen Gründen direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Wir können Ihnen dann zum Nachweis auch etwaige Unterlagen zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Strobel
- Geschäftsführer -

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Kommentare und Trackbacks (2)


18.10.2018 | 16:49
von Pierre Ruffert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,

ist ihnen die Buchung vom 31.10.2017 aufgefallen? dort wurden beide Abschläge zusammen überwiesen, wie mit dem anbieter vereinbart!

Es gab laut Fuxx einen Rückzug des Inkassoauftrags. somit sind KEINE gebühren entstanden, Fa. Fuxx hat zu ihrem genannten Zeitpunkt das als Fehler gesehen und mir zugesichert das KEINE inkassokosten dadurch entstehen.


18.10.2018 | 16:51
von Pierre Ruffert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Desweiteren sind die Poststempel jeweis 3 tage nach austellung ihrer Schreiben, diese werden aber nicht bei der Post gestempelt sondern bei ihnen in ihrem Haus, Postlaufzeit max. 2-3 Tage nicht 10 TAGE




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