385 Views | 24.10.2018 | 19:16 Uhr
geschrieben von P. Tacke

advoprax AG - Kanzlei Agnesstraße (Bochum)

Doppelte Abbuchung eines Lufthansa-Flugs

Lufthansa hatte einen Flug doppelt abgebucht: 103,78 Euro. Die Kanzlei advoprax war nicht in der Lage, trotz eindeutiger Beweise, diesen Betrag zurückzuholen, berechnete jedoch 96,26 Euro

Ich hatte einen Flug mit der Lufthansa von Frankfurt nach Mallorca gebucht, Kosten: 103,78 Euro. Dieser Flug wurde von Lufthansa zweimal vom Konto abgebucht. Ich habe Lufthansa mehrfach auf diesen Fehler hingewiesen. Ich habe Lufthansa die eindeutigen Beweise geschickt. Statt einer Erstattung kamen jedoch nur ausweichende Antworten. Also habe ich mich an die Anwaltskanzlei advoprax in Bochum gewandt, die ein Online-Mahnverfahren anbietet. Ich habe meinen fertig ausgefüllten Mahnantrag und alle notwendigen Beweise hingeschickt.

SCHLAGWORTE

Um es kurz zu machen: Die Angelegenheit war äußerst langwierig und ist ohne Ergebnis verlaufen. Die Rechnung von advoprax: 96,26 Euro. Advoprax hatte keine meiner Fragen / E-Mails beantwortet. Ganz offensichtlich wurde der von mir ausgefüllte Mahnanträge gar nicht angesehen, sondern weitergeleitet, ohne sich mit dem Inhalt zu beschäftigen oder Fragen zu beachten. Es handelt sich ganz offensichtlich um ein vollautomatisiertes Verfahren, mit dem die Kanzlei arbeitet. Meine E-Mails wurden völlig ignoriert, die E-Mails von advoprax waren wohl standardisierte E-Mails, die auf Knopfdruck verschickt wurden.

Resümee: Nur zum Weiterleiten meines Mahnantrags brauche ich keinen Anwalt. Da ich den Antrag selbst auszufüllen habe, kann ich ihn auch noch selbst wegschicken. Von einer Kanzlei erwarte ich, dass meine Fragen beantwortet werden. Mein Verlust von 103,78 Euro wurde nun schon um 96,26 Euro erhöht. Nun auch noch 73,00 Euro Gerichtsgebühren? Zuzüglich weiterer Kosten von advoprax? Weiterer Aufwand stand überhaupt in keinem Verhältnis zu dem von LH zu erstattendem Betrag von 103,78 Euro. -- Hätte dieser Fall bei der eindeutigen Beweislage nicht für eine Anwaltskanzlei eine leichte Sache sein müssen, die möglicherweise auch mit Hilfe eines unterstützenden Telefonats hätte erledigt werden können?

Ich war maßlos enttäuscht und habe mich an den Europäischen Verbraucherschutz gewandt. Ich habe die gleichen Beweise hingeschickt, die ich auch an advoprax geschickt hatte. Nach nur 4 Wochen hatte ich die Zusage der Lufthansa vorliegen, dass die doppelt abgebuchten Flugkosten, nämlich 103,78 Euro, erstattet werden.

Da konnte doch bei advoprax irgendetwas nicht in Ordnung sein? Ich wollte das gezahlte Honorar von 96,26 Euro zurückhaben, aber darauf antwortet advoprax nicht. Auch die rechtsanwaltliche Schlichtungsstelle konnte keine Erstattung erwirken.

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Meine Forderung an advoprax AG - Kanzlei Agnesstraße: Erstattung des Honorars von 96,26 Euro


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Kommentare und Trackbacks (4)


31.10.2018 | 19:57
von P. Tacke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
RA SOLAR hat bisher noch nicht reagiert.


26.12.2019 | 18:14
von Mao Am | Regelverstoß melden
Hallo,

mein Problem mit Advoprax ist genau gleich! Auch von mir wollen die 96,26 € und ich habe nie etwas von deren Leistungen gehört oder gesehen und zwar über Jahre nicht! Als ich per E-Mail um Informationen darum bat, wurde mir nicht darauf geantwortet aber dafür mit Gericht gedroht!

27.12.2019 | 14:03
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Warum beschäftigt man mit sowas denn überhaupt Anwälte?

Ich meine, wenn die Beweislage doch so eindeutig ist - dann wird eine der beiden Abbuchungen zurückgebucht und gut ist.

10.01.2020 | 21:54
von Mao Am | Regelverstoß melden
Eine Abbuchung zurückbuchen? Hab ich ja noch nie gehört. Wenn eine Bank eine Zahlung erfolgreich ausgeführt hat, dann kann man das Geld nicht einfach zurückholen, auch nicht mit Beweisen oder wenn es ein Versehen war. Das muss der Begünstigte selbst zurückschicken.



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