263 Views | 26.10.2018 | 10:46 Uhr
geschrieben von Michael Christian
easyJet-Irrflug: In 80 Minuten von Berlin-Tegel nach Berlin-Schönefeld
easyJet der Flug startete verspätet ab Berlin Tegel. Es wurde vom Piloten durchgesagt, dass die Maschine in Zürich eine Ausnahmegenehmigung zur Landung von 1:15 Std. nach dem offiziellen Nachtlandeverbot bekommen hat.
Nach einer Zeit kam die Durchsage, dass es wohl ein Missverständnis zwischen easyJet in England und dem Airport in Zürich gab und wir nur eine Verlängerung von 15 Minuten bekommen hätten und deshalb musste der Flieger umkehren. Berichte finden sich viele im Internet unter dem Stichwort z. b.: easyJet Irrflug Berlin
Meine Forderung an easyJet:
Ausgleichsleistungen, Art, 5 Abs. 1 c i. V. m. Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004) für 4 Tickets=1000,00 Euro und Rückzahlung der Ticketpreise für den nicht angetretenen Flug
Firmen-Antwort ausstehend seit
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