Durch GVV-Kommunalversicherung endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 248 Views | 26.10.2018 | 12:18 Uhr
geschrieben von Sven Engel

GVV-Kommunalversicherung VVaG (Köln)

Rollsplittschaden auf der A3

Bestell-/Kundennummer: 2018 51 0 08539 TP

Der Vorfall ereignete sich am 01.10.2018 gegen ca. 9:35 Uhr auf der A3 kurz nach dem Wechsel von der A44.

Dabei sind Steinschläge in Frontscheibe und Frontstoßfänger entstanden. Entsprechende Bilder kann ich Ihnen einreichen.

Das Schild 80 km/h in Kombination Split stand mitten auf der Autobahn 3, das hilft mir da jedoch nicht mehr. Sagen Sie mir bitte, wie ich die Autobahn dann wieder verlassen soll, um nicht mit dem Split in Verbindung zu kommen.

Somit lege ich hiermit Einspruch gegen Ihre Ablehnung ein, da die Fahrbahn nicht ausreichend gereinigt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Engel

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Meine Forderung an GVV-Kommunalversicherung VVaG: Behebung des Schadens


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Kommentare und Trackbacks (4)


27.10.2018 | 23:09
von Indako
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

02.11.2018 | 12:28
von Sven Engel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
NEIN, die Versicherung will Gründe finden um nicht regulieren zu müssen


16.11.2018 | 12:37
von Sven Engel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Natürlich nicht, keinerlei Einsicht


07.12.2018 | 14:57
von Sven Engel endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Versicherung wehrt immer noch alles ab




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