Durch Druckerpatronen.de gelöste Beschwerde. | 705 Views | 28.10.2018 | 21:08 Uhr
geschrieben von Peter Meins

Druckerpatronen.de (Iserlohn)

Übelste Abzocke

Bestell-/Kundennummer: 150350742

Mein Mann hat am 20.09.2018 Druckerpatronen bestellt und diese erst am 12.10.2018 bekommen. Allerdings lag keine Rechnung dabei, sodass er sie mir nicht zur Überweisung der Kosten geben konnte (er ist 76 und ich erledige unsere Bankgeschäfte). Dadurch ist der Vorgang in Vergessenheit geraten. Wir haben nachweislich, nie eine Mahnung erhalten, sonst wäre die Rechnung auch sofort von mir ausgeglichen worden (Wenn ich von einem Zahlungsziel von 14 Tagen, nach Erhalt der Ware ausgehe, hätte ich auch noch keine Mahnung bekommen dürfen).

Gestern bekamen wir ein Schreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Menze, dass wir die Rechnung plus Rechtsanwaltsgebühren bezahlen sollen. Ich habe umgehend den Betrag für die Patronen auf das Konto der Druckerpatronen.de überwiesen. Die anderen Forderungen werde ich nicht bezahlen und wenn noch etwas kommt, die Angelegenheit unserem Rechtsanwalt übergeben.

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Meine Forderung an Druckerpatronen.de: In Ruhe gelassen werden


Firma hat geantwortet nach 3 Monate nach 3 Monate
05.02.2019 | 11:18
Firmen-Antwort von: Druckerpatronen.de
Abteilung: Büroleitung

Guten Tag!

Zuerst möchte ich mich für die späte Rückmeldung entschuldigen.

Kann es sein, dass Sie Ihre Emailadresse falsch angegeben haben? Laut System wurden die Zahlungserinnerung und die Mahnung zugestellt.

Wir mahnen und erinnern immer und schicken niemanden einfach so ins Inkasso, das wäre verantwortungslos und. ein wenig gemein.

Für die Umstände entschuldigen wir uns vielmals.

Mit freundlichen Grüßen

Nora Schlüter

vom Druckerpatronen.de Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


28.10.2018 | 21:55
von Indako | Regelverstoß melden
Haben Sie auch die Emails der Firma inklusive Spamordner überprüft. Denn viele Onlineshops legen heut zu Tage keine Rechnungen mehr dem Paket bei, sondern verschieken Sie nur Elektronisch per Email.

Und dort könnte möglicher weise auch eine Erinnerung/Mahnung liegen. Wobei ein Händler, bei in der Rechnung fest angegeben Zahlungsdatum, gesetzlich nicht dazu verpflichtet wäre. Er kann seine Forderung nach diesem Datum mit dem Sie automatisch in Verzug sind, ohne weitere Nachrichten, sofort einklagen.

29.10.2018 | 10:03
von Peter Meins noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch im Spam Ordner war nichts, weder Rechnung noch Mahnung. Ich hätte die 22.41 €, doch sofort bezahlt.


29.10.2018 | 18:15
von Peter Meins gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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