S-Bahn Berlin GmbH (Berlin)
Schwarzfahren wird von Kontrolleurin unterstützt
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Freitag, 19.10.2018 ca. 11 Uhr, S 42 zwischen Tempelhof und Hermannstr.
Fahrscheinkontrolleurin (vermutlich mit Migrationshintergrund) kontrolliert (bei der S-Bahn Berlin) einen Fahrgast (weibl. mit Migrationshintergrund).
Diese hatte zwar einen kurz zuvor erworbenen Fahrschein dabei, diesen aber nicht entwertet.
Bei der Kontrolle hat die o. a. Fahrscheinkontrolleurin darauf hingewiesen, den Fahrschein unverzüglich bzw. an der nächsten Haltestelle zu entwerten.
Bei meiner Beobachtung und dezenter Frage an die Fahrscheinkontrolleurin, warum dieser Vorgang nicht als Schwarzfahrt festgehalten wird, wurde nur ausweichend geantwortet, es erfolgte aber trotzdem keine weitere Aufnahme der Personalien.
Ich habe wiederholt die Fahrscheinkontrolleurin gebeten, die bei einer Schwarzfahrt einzuleitenden Maßnahmen zu ergreifen, was aber abgelehnt wurde. Auf den Tatbestand einer Beilhilfe zur Straftat habe ich hingewiesen.
Nach meiner Meinung ist dieser Vorgang eine Beihilfe zu einer Straftat, die ich zur Anzeige bringen möchte.
Ort und Zeit sind ja bekannt, Person Fahrscheinkontrolleurin kann beschrieben und somit ermittelt werden.
Wie ist nun gegenüber der S-Bahn weiter vorzugehen?