318 Views | 02.11.2018 | 20:23 Uhr
geschrieben von Wolfgang Stoppelbart

S-Bahn Berlin GmbH (Berlin)

Schwarzfahren wird von Kontrolleurin unterstützt

Folgender Sachverhalt liegt vor:

SCHLAGWORTE

Freitag, 19.10.2018 ca. 11 Uhr, S 42 zwischen Tempelhof und Hermannstr.

Fahrscheinkontrolleurin (vermutlich mit Migrationshintergrund) kontrolliert (bei der S-Bahn Berlin) einen Fahrgast (weibl. mit Migrationshintergrund).
Diese hatte zwar einen kurz zuvor erworbenen Fahrschein dabei, diesen aber nicht entwertet.
Bei der Kontrolle hat die o. a. Fahrscheinkontrolleurin darauf hingewiesen, den Fahrschein unverzüglich bzw. an der nächsten Haltestelle zu entwerten.

Bei meiner Beobachtung und dezenter Frage an die Fahrscheinkontrolleurin, warum dieser Vorgang nicht als Schwarzfahrt festgehalten wird, wurde nur ausweichend geantwortet, es erfolgte aber trotzdem keine weitere Aufnahme der Personalien.
Ich habe wiederholt die Fahrscheinkontrolleurin gebeten, die bei einer Schwarzfahrt einzuleitenden Maßnahmen zu ergreifen, was aber abgelehnt wurde. Auf den Tatbestand einer Beilhilfe zur Straftat habe ich hingewiesen.

Nach meiner Meinung ist dieser Vorgang eine Beihilfe zu einer Straftat, die ich zur Anzeige bringen möchte.
Ort und Zeit sind ja bekannt, Person Fahrscheinkontrolleurin kann beschrieben und somit ermittelt werden.

Wie ist nun gegenüber der S-Bahn weiter vorzugehen?

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Meine Forderung an S-Bahn Berlin GmbH: 40,00 Euro


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


02.11.2018 | 23:53
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Kontrolleure haben einen gewissen Kulanzspielraum und entscheiden selbst. Daher ist hier Forderung, warum eigentlich 40 Euro, hier vollkommen falsch. Der Hinweis auf die mögliche Migration dezent rassistisch.

05.11.2018 | 11:02
von Siggi C. | Regelverstoß melden
Es ist absolut korrekt, wie die Kontrolleurin gehandelt hat, da Einzelfahrscheine je nach Automat/Verbund bereits entwertet sind. Lediglich wenn der Hinweis zur Entwertung nicht zu übersehen ist (fett in rot gedruckt o. ä.) oder der Fahrgast sich verplappert oder häufiger auffällt (ggf. ist der Vorgang daher schon aufzunehmen, sollte aber beim ersten Vorfall pro 6 Monate keine weiteren Konsequenzen außer einer Ermahnung haben). Gleiches gilt für unnötig komplizierte Regelungen mit Tarifzonen/Waben e. t.c., sofern nicht für jeden - inkl. Nutzer ohne Vorerfahrung - klar erkennbar. Denn es sollte nicht das Problem des Fahrgastes sein, dass die Regeln unnötigerweise regional unterschiedlich und kompliziert sind (statt bundesweit gültigem Basistarif auf Basis gefahrener km mit Zuschlägen für Produkt- und Wagenklasse).



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