Durch PARSHIP endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 475 Views | 08.11.2018 | 11:30 Uhr
geschrieben von Jasmin Szturmann

PARSHIP GmbH (Hamburg)

Widerspruch innerhalb dreier Tage

Bestell-/Kundennummer: OFC2G8C- 181104 001432

CHIFFRE OFC2G8C1, Vorgang 181104 001432

Nachdem ich mich am Freitag den 03.11.2018 bei PARSHIP angemeldet hatte und auch ein paar Kontakte hatte, merkte ich sehr schnell am Sonntag 05.11.2018, dass mir diese Seite überhaupt nicht liegt. Daraufhin habe ich direkt am Sonntag noch einen Widerspruch gegen diesen Vertrag geschrieben und per E-Mail Kontaktformular an PARSHIP gesendet.

SCHLAGWORTE

Heute Vormittag kam dann die Nachricht von PARSHIP, dass der Widerspruch akzeptiert wird und ich 210,00 Euro zu zahlen habe.

Daraufhin habe ich nun erneut eine E-Mail geschrieben, in der darauf hingewiesen habe, dass ich natürlich bereit bin, einen Wertersatz zu leisten, da aber in den AGBs von PARSHIP weder eine korrekte Information zur Zahlung oder zur Berechnung des Wertersatzes vorliegt, ich nicht bereit bin, diesen deutlich überhöhten Betrag zu bezahlen.

Weiterhin steht es jedem Kunden laut Paragraf 357 Absatz 8 Satz 1 des BGB zu einen bestehenden Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Sollte PARSHIP nun den geforderten Betrag von meinem Konto abbuchen, habe ich PARSHIP darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich hier eine Klage anstreben werde, was mich nun in die Position setzt, dies auch zu tun und bei positivem Ausgang muss dann PARSHIP sämtliche Kosten tragen.

Für diese Klage wende ich mich an eine Kanzlei, die mir empfohlen wurde, da hier bereits schon mehrere Klagen gegen PARSHIP gewonnen wurden.

Da ich mich in diesem Fall nicht falsch verhalten habe, werde ich hier das geforderte Geld auf keinen Fall zahlen und falls nötig diesen Fall auch an die Öffentlichkeit zerren, um hier das Bild diese Partnerbörse mal klarzustellen

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Meine Forderung an PARSHIP GmbH: Erstattung der von PARSHIP geforderten Summe und Wertersatz, der angemessen ist, hier ca. 20,00 Euro


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


15.11.2018 | 13:17
von Jasmin Szturmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein nicht gelöst, daher werde ich nun mit Hilfe eines Anwalts dagegen vorgehen.


02.12.2018 | 00:05
von Jasmin Szturmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich werde nach einer Beratung beim Anwalt nun Parship verklagen, die Chancen stehen gut.




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