65 Views | 12.11.2018 | 09:32 Uhr
geschrieben von Marcus Nebe

easyJet (London)

Nach Flugannullierung keine Erstattung und Entschädigung

Bestell-/Kundennummer: EVFFMGF

Trotz geltender EU-Fluggastrechteverordnung EU261 keine Entschädigung und Erstattung von Ersatzbeförderung, Taxi, Verpflegung, etc.

Am 09.08. von Paris nach Berlin -> annulliert ohne Entschädigung nach EU261

SCHLAGWORTE

09.08. 60 km vor Paris von easyJet untergebracht -> 160,00 Euro für Taxi zurück nach Paris nicht erstattet
Am 10.08. Umbuchungsflugstornierung an easyJet -> ignoriert
Am 10.08. 8 Stunden mit dem TGV/ICE von Paris über Frankfurt nach Berlin -> Erstattung der 400,00 Euro
Zwei andere Passagiere vom selben Flug entschädigt und Kosten erstattet -> bei uns: keine Entschädigung und Erstattung erst wegen Crewwechsel, dann wegen übermüdeter Crew, dann wegen Flugbeschränkungen, während etliche Starts von Charles de Gaulle und etliche Landungen in Tegel nicht von Flugbeschränkungen betroffen waren
Deutschsprachige Mitarbeiter verlangt -> nicht verfügbar
Vorgesetzter / Teamleiter -> nicht vorhanden

11 Antworten per E-Mail und 7 Antworten im Call-Center verschiedener Sachbearbeiter brachten nur Ablehnungen oder Vertröstungen. Zwei Anwaltsschreiben blieben unbeantwortet. Gleiches erfuhren 7 weitere Passagiere, mit denen wir bis heute in Kontakt stehen.

Auch den Fall öffentlich auf Facebook zu machen, brachte kein Erfolg. Abwechselnde Mitarbeiter versprachen, sich der Sache anzunehmen. Bisher erfolglos.

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Meine Forderung an easyJet: Erstattung aller Auslagen und Entschädigung nach EU261


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Kommentare und Trackbacks (1)


03.12.2018 | 09:46
von Marcus Nebe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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