ElitePartner (Hamburg)
Nach Widerruf bei ElitePartner nach einer Woche wird dreiviertel
Ich habe nicht einmal eine Woche lang das Angebot von ElitePartner genutzt und dann von meinen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Daraufhin bekam ich eine Rechnung über 311,00 Euro zusätzlich zu den 47,00 Euro, die bereits abgezogen worden waren.
Ich habe dem Kundendienst erklärt, dass ich erstens aus familiären Gründen (meine Mutter ist nach dem Tod meines Bruders krank geworden) und zweitens, weil sich die meisten der Männer als Karteileichen entpuppten, mein Abo widerrufen wolle.
Daraufhin erhielt ich umfangreiche Erläuterungen, dass ich schließlich 16 Kontakte gehabt hätte - ich frage mich, mit wem, nachprüfbar ist es auch nicht mehr, da ich in meinen Account nicht mehr hinein kann, und jede Menge Service von ElitePartner in Anspruch genommen hätte.
Ich habe meine Einzugsermächtigung gecancelt, schriftlich, was mir bestätigt wurde, eine Woche später wurden aber 311,00 Euro abgehoben.
Gibt es irgendjemanden, der Erfahrung damit gemacht hat, gegen dieses unsittliche Eintreiben von Geld nach Widerruf juristisch vorzugehen?
Vielen Dank!
Elke
13.11.2018 | 09:35
Abteilung: Presseabteilung
Liebe Elke,
wir weisen unsere Kunden während des Bestellvorgangs darauf hin, dass bei in Anspruch genommenen Kontakten gegebenenfalls Wertersatz zu leisten ist. Kontakte zu anderen Mitgliedern sind der wesentliche Kern unserer Dienstleistung als Partnervermittlung. Für jede Premium-Mitgliedschaft garantiert ElitePartner eine bestimmte Anzahl von Kontakten. Wir sorgen dafür, dass wir unseren Mitgliedern nur hochwertige Kontakte mit festen Absichten vorstellen, die zum ihrem Lebensstil passen. Durch unser Matching erhält jedes Mitglied nur Partnervorschläge, bei denen die Chance auf eine erfüllte Beziehung wirklich gegeben ist. Das Stiften hochwertiger Kontakte ist die Kernleistung unseres Services und der Grund, weshalb wir für in Anspruch genommene Kontakte Wertersatz berechnen.
Stellen Sie sich vor, Sie bestellen ein 5-Gänge-Menü im Restaurant, sind aber nach drei Gängen satt und stornieren die letzten Gerichte. Natürlich werden ihnen die letzten zwei Gänge nicht berechnet – doch Sie würden selbstverständlich für die bereits verspeisten Gänge, also die schon in Anspruch genommene Leistung, bezahlen.
Übrigens leisten unsere Wertersatzbestimmungen auch einen wichtigen Beitrag für Singles, die mit ElitePartner auf der Suche nach einer erfüllten Partnerschaft sind. Es geht bei uns um das Finden des Lebenspartners - nicht um schnelle Flirts, daher möchten wir verhindern, dass Singles ElitePartner nur nutzen, um in kürzester Zeit schnell viele Kontakte zu sammeln und sich direkt wieder abzumelden. Deshalb behalten wir uns vor, im Falle eines Widerrufes für bereits in Anspruch genommene Leistungen – in diesem Falle also bereits geknüpfte Kontakte – einen Anspruch auf Wertersatz geltend zu machen. Eine ausführliche Erläuterung dazu finden Sie hier: bit.ly/1OT1KFP.
Ihr ElitePartner-Team
Leider muß ich dir sagen das du eher wenig bis gar keinen Erfolg haben wirst. Du hast im Internet den vertraglichen Bedingungen zugestimmt. Dieser Vertrag, oder generell diese Verträge, wurden von einem Anwalt ausgearbeitet. Dagegen anzugehen wird eher schwer.
Ich kenne jemanden die in der Mitte der 1990`er für eine Partnervermittlung gearbeitet hat. Daher kann ich dir sagen das es nur gaaanz wenige seriöse Agenturen gibt und nur weil etwas teuer ist muß es nicht gut sein.
Hast du dich schon mal gefragt warum Partneragenturen die neu auf dem Markt sind bereits mehrere 100 Singels im Angebot haben? Wie soll das gehen? Ich könnte es dir sagen aber das Sprengt den Rahmen und hat mit deiner eigentlichen Frage nichts zu tun darum erspare ich dir das.
Die besten Partneragenturen sind übrigens die bei denen du persönlich vorsprechen kannst. Die Singels dort sind alle echte Personen und bei der Agentur registriert unter ihrem echten Namen mit echter Adresse etc.
Doch zurück zu deiner eigentlichen Frage. Lies dir den von dir abgeschlossenen Vertrag genau durch, vor allem das Kleingedruckte. Ist etwas schwammig vormuliert oder für dich nicht eindeutig Verständlich, dann drucke den Vertrag aus, gehe zu einem Anwalt und lass dich Beraten. Die Beratung kostet, soweit ich weiß, zwischen 25 und 50 euro. Der sagt dir dann ob es besser ist zu zahlen oder zu klagen.
Mit ziemlicher Sicherheit wird er sagen das du es bezahlen mußt. Aber man weiß ja nie. alles Gute.
Es finden sich viele Beispiele wie dieses hier.
https://www.meier-bading.de/internetrecht/pe-widerruf/