CAPERA Immobilien Service GmbH (Neu-Isenburg)
Betriebskostenabrechnung 2017
Bestell-/Kundennummer: Mieternummer140164053.100701
Widerspruch wird ignoriert
Gegen die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 legte ich am 24.07.2018 Widerspruch bezüglich der aufgeführten Kabelgebühren ein.
Als Antwort erhielt ich ein Schreiben und Rechnungskopien, die belegen sollten, dass die Fa. MDCC Magdeburg-City-Com GmbH einen Dienstleistungsvertrag über den Weiterbetrieb der installierten Kabelanschlüsse abgeschlossen und bis einschließlich September 2017 weiter geführt hat. Außerdem wurden die Kosten von 95,00 Euro auf 68,67 Euro korrigiert.
Da diese Aussage falsch ist, legte ich erneut Widerspruch ein, der bis heute trotz Fristsetzung zum 31.10.2018 nicht beantwortet wurde.
Fakt ist, dass vom ehemaligen Kabelnetzbetreiber Vodafon-Kabel Deutschland zum 1.01.2017 die Anschlüsse gekündigt und außer Betrieb gesetzt wurden und MDCC Magdeburg erst Ende 2017 mit einem Neuanschluss begann und auf Anfrage schriftlich mitteilte, dass keine Kosten für die Mieter damit verbunden sind.
Eine Nachfrage von mir bei MDCC bezüglich der aufgeführten Rechnungen ergab, dass diese für den Vorhalt von DVB-T2 Receivern ausgestellt wurden. Einen solchen habe ich nicht erhalten und auch nicht benötigt, da wir einen Anschluss für Internet, Telefon und Fernsehen mit der Telekom gebucht hatten.
Außerdem ist störungsfreier Empfang der DVB-T2 Sender in unserem Wohnbereich (laut Betreiber) nur über eine Außenantennenanlage möglich. Eine solche existiert in unserem Haus nicht.
Ich lehne es deshalb ab, als Kabelgebühr eine Rechnung für einen Receiver zu bezahlen, den ich weder genutzt habe und der auch kein störungsfreien Empfang gewährleistet hätte. Außerdem hätte ich damit auch keinen Internetanschluss und keinen Telefonanschluss gehabt.