Durch Blackhawk Network endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 188 Views | 28.11.2018 | 06:50 Uhr
geschrieben von Martin Strücker

Blackhawk Network GmbH (Köln)

Verkauft Gutscheine, die nicht eingelöst werden!

Bestell-/Kundennummer: 6900000710

Bestellte und bezahlte Warengutscheine für einen eingelösten 50-Euro-Universalgutschein wurden nicht geliefert! Außer einer Bestellbestätigung per E-Mail habe ich nichts erhalten!

Am 15.11.2018 wurde im stationären Handel bei EDEKA ein "Universalgutschein" der Gutschein-Vertriebs-Firma Blackhawk Network GmbH erworben.

SCHLAGWORTE

Dieser "Universalgutschein" wurde auf der angegebenen Online-Plattform " www.deingutschein.de/einloesen" eingelöst und es wurden entsprechend Warengutscheine der Firmen Conrad (20,00 Euro), iTunes (15,00 Euro) und OBI (15,00 Euro) bestellt und mit dem Universalgutschein bezahlt.

Wenige Minuten nach der Bestellung erhielt ich eine entsprechende, korrekte Bestellbestätigung von Blackhawk Network GmbH per E-Mail. Zwei der Gutscheine sollte ich sofort per E-Mail erhalten (Conrad + OBI), der iTunes-Gutschein sollte per Post versandt werden.

Passiert ist: nichts! Ich habe weder Gutscheine per E-Mail noch per Post erhalten. Die 50,00 Euro, die ich für den sogenannten "Universalgutschein" dieser Firma bei EDEKA ausgegeben habe sind weg!

Ein sofortige Nachfrage per E-Mail blieb bis auf eine nichtssagende Standardantwort unbeantwortet, bei einer weiteren telefonischen Nachfrage (nach fast 2 Stunden vergeblichen Wählens hatte ich tatsächlich eine Dame am Telefon) wurde mir zugesichert, das zu klären.

Passiert ist natürlich: nichts!

Ich habe weder mein Geld zurück erhalten noch wurden die bestellten (und bestätigten!) Gutscheine geliefert.

Vor diesem Hintergrund kann ich derzeit leider nur von Abzocke ausgehen und kann sagen, dass diese Firma nicht empfehlenswert ist.

Ich habe meine Forderung inzwischen auch schriftlich erhoben und werde zu gegebener Zeit einen gerichtlichen Titel erwirken sowie ggf. Strafanzeige erstatten.

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Meine Forderung an Blackhawk Network GmbH: Lieferung der bestellten und bezahlten Gutscheine, alternativ Erstattung des Kaufpreises


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


28.11.2018 | 13:36
von Martin Strücker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach schriftlicher Geltendmachung meiner Forderung, verbunden mit dem deutlichen Hinweis, ggf. einen gerichtlichen Titel zu erwirken, wurden 2 der Gutscheine (Obi 15,-- € und Conrad 20,--€) inzwischen per Mail übersandt.
Es fehlt nach wie vor der iTunes-Gutschein (15,-- €), der möglicherweise noch per Post folgt - es besteht somit allerdings aktuell immer noch eine Forderung in entsprechender Höhe. Ich werde über den weiteren Verlauf berichten.


03.12.2018 | 13:22
von Martin Strücker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sachstand 03.12.2018:
Es ist kein weiterer Gutschein eingetroffen, ebenso (natürlich.) keinerlei Reaktion der Firma Blackhawk Network GmbH.
Mithin steht nach wie vor ein Betrag in Höhe von 15,-- € als Forderung offen (bestellter und bezahlter, aber bislang nicht gelieferter iTunes-Gutschein).
Die Firma wurde von mir jetzt letztmalig darauf hingewiesen, dass ich auch für einen Betrag von 15,-- € ggf. eine gerichtliche Klärung nebst entsprechendem Titel herbeiführen werde.
Es erging eine absolut letzte Aufforderung zur unmittelbaren Erfüllung des Kaufvertrages.
Ich werde hier weiter dazu berichten.


11.12.2018 | 16:15
von Martin Strücker endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sachstand 11.12.2018: Die fehlende Gutscheinkarte in Höhe von 15,-- € (iTunes) habe ich nach wie vor nicht erhalten. Ebenso gab es keinerlei Reaktion der Firma Blackhawk Networks GmbH auf mein Anliegen / meine Forderung.
Fazit: Ich habe 50 Euro ausgeben und dafür gerade einmal 35 Euro als Gegenwert in bestellten Gutscheinen erhalten. Dazu eine Menge Schreibkram und den Ärger über soviel unverfrorene Unverschämtheit, einem Kunden derart das Geld aus der Tasche zu ziehen. Da kann ich nur sagen: NIE WIEDER!
Die Sache geht nun zu einem Rechtsanwalt, der meiner Forderung den offensichtlich nötigen rechtlichen Rahmen verleihen wird. Damit beende ich den Vorgang hier als definitv UNGELÖST und kann nur jedem empfehlen, sich den Namen der agierenden Firma (BLACKHAWK NETWORKS GmbH, Köln) in Zusammenhang mit Gutscheinkäufen sehr eindringlich zu merken.


11.01.2019 | 13:37
von Beate Hajduga | Regelverstoß melden
Leider habe ich das hier vorher nicht gelesen, zudem meine Mutter bereits die Gutscheine mir und weiteren Personen als Weihnachtsgeschenk gekauft hat. Sie spart sich mühsam Geld zusammen und dann wird man mit dieser Masche hintergangen!
Verstehe nicht, warum Supermarkt-Ketten so was unseriöses verkaufen!
Ich denke, dass diese vielleicht nicht darüber informiert werden!
Vielleicht sollte man das auch bei der Polizei als Anzeige melden!



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