ARAG SE (Düsseldorf)
Keine Kostenübernahme bei Vollnarkose
Meiner Tochter 11 Jahre musste aufgrund einer kieferorthopädischen Behandlung 3 Milchzähne gezogen werden. Unsere Ärztin hat uns geraten, eine kurze Vollnarkose zu machen, da unsere Tochter sehr ängstlich ist und eine Mitarbeit eher nicht stattfindet.
Wir stimmten dem zu und haben die Rechnung bei der privaten Krankenversicherung eingereicht. Diese hat die Kostenübernahme abgelehnt, mit der Begründung, dass eine örtliche Betäubung ausreichen würde.
Daraufhin habe ich von der Ärztin nochmal eine Begründung an die Versicherung geschickt. Daraufhin kam die Antwort, wenn unsere Tochter Angstzustände beim Zahnarzt hat, sollten wir ein psychologisches Gutachten bringen. Ich telefonierte dann mit der ARAG, ob sie uns denn das psychologische Gutachten auch bezahlen.
Plötzlich war davon nicht mehr die Rede, sondern "nur" noch die Begründung, man könne ja die Allgemeinheit nicht zahlen lassen, da ja eine örtliche Betäubung ausreicht.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei entsprechender Diagnose bis zum 12 Lebensjahr immer eine Vollnarkose. Warum die ARAG nicht?
Für mich ist das absolute Willkür! Welches Kind mit 11 Jahren hält so lange Still und öffnet schön brav den Mund bei 3 Zähnen? Wir reden hier übrigens von einer Rechnung über 230,00 Euro.
06.12.2018 | 08:16
Abteilung: ARAG SE Kunden-Service
Schade, dass Sie eine schlechte Erfahrungen gemacht haben. Wir würden das gerne nochmal genauer anschauen. Bitte senden Sie uns alle wichtigen Infos über unser Kontaktformular: https://www.arag.de/kontakt/social-media/. Wir freuen uns, wenn wir helfen können. Ihr Stephan vom ARAG Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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