559 Views | 05.12.2018 | 18:41 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6154511

clever fit GmbH (Landsberg am Lech)

Parken bei clever fit um 209,00 Euro

Weil ich mich angeblich auf einen Deat Fitness GmbH / clever fit Parkplatz gestellt habe, während ich bei McDonalds einen Kaffee trinken war, hat mir die nette Firma ein Anwaltsschreiben mit einer Zahlungsaufforderung über 209,00 Euro und Androhung einer Klage, wenn ich nicht bezahle, geschickt.

Die Parkplätze waren früher allgemein zugänglich und weist nur ein kleines Schild auf die Änderung hin. Am fraglichen Tag war ohnehin alles frei und wurde die nette Firma weder geschädigt noch sonst wie in irgend einer Weise geschädigt.

Jedem wird es schon einmal passiert sein, dass er ein Schild übersehen hat. Ohne mich jemals darauf aufmerksam zu machen, vorsätzlich so einen Schaden zu verursachen und eine derartig unangemessene Forderung zu stellen, finde ich absolut letztklassig.

Ich hoffe, die sonstige Geschäftsgebarung ist nicht gleich.

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Meine Forderung an clever fit GmbH: Rücknahme der Zahlungsforderung


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Kommentare und Trackbacks (4)


05.12.2018 | 18:48
von Dirk Frank Bronischewski | Regelverstoß melden
Leider kommen die damit durch.
Du kannst noch froh sein, dass die dich nicht abgeschleppt haben.

Allerdings warst du doch im Studio und hast dort ein Gespräch über eine Mitgliedschaft geführt.
War doch so!

05.12.2018 | 19:14
von Fred H. Sc. | Regelverstoß melden
Da bin ich nicht so sicher, dass der Beschwerdeführer bezahlen muss. Zunächst ist dies ein Privatparkplatz - hier gilt nicht die Halterhaftung wie auf öffentlichen Plätzen. Der Anspruchsteller muss nachweisen, dass der Halter selbst das Fahrzeug dort abgestellt haben. Und da kann es schon scheitern -Haben die einen Beweis beigefügt dass der Halter selbst das Auto dort hingestellt hat? Oder wer? Wenn nein würde ich es darauf ankommen lassen. Nehmen sie am Besten anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch, die Erfolgsaussichten sind gut.
Viel Erfolg!

06.12.2018 | 12:09
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Als erstes zieht § 254 BGB. Keine Rechnung, keine Mahnung und gleich Post vom RA? Nicht zahlen.

Weiterhin lesen Sie das hier: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/

Ich gehe davon aus, das nicht Sie selbst gefahren sind, sondern dort geparkt hat ein Verwandter, der nicht von Ihnen genannt werden muß. Da liege ich doch sicher richtig, oder?

Zahlen Sie nicht. Viel Glück.

12.12.2018 | 19:15
von ReclaBoxler-6154511 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es handelt sich um Cleverfit in Brunn am Gebirge




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