Startseite > Medien > Fachverlage > CSW-Verlag > gelöste Beschwerde-Nr.: 181107
Durch CSW-Verlag gelöste Beschwerde. | 12 Views | 09.12.2018 | 17:14 Uhr
geschrieben von Ralf R.

CSW-Verlag (Winnenden)

Abonnierte und bezahlte Zeitschrift wird nicht mehr geliefert

Bestell-/Kundennummer: Artikelnummer: RGA1

Langjährig abonnierte und bezahlte Zeitschrift "Retro Gamer" wird plötzlich ohne Angabe von Gründen nicht mehr geliefert

Ich bin langjähriger Abo-Kunde des Magazins Retro-Gamer bei dem CSW-Verlag. Die Jahres-Abogebühr i. H. v. 43,80 Euro wird bei mir jedes Jahr im September abgebucht, so auch im Jahr 2018. Die Ausgabe 1/2019 ist am 15.11.2018 erschienen, ich habe sie bis heute nicht erhalten.

SCHLAGWORTE

Bei einem Anrufversuch bei der im Impressum der Homepage angegebenen Rufnummer ist niemand rangegangen. Mit E-Mail vom 30.11.18 habe ich angefragt, warum die Zeitschrift nicht geliefert wurde, welche Ausgaben mit dem im September abgebuchten Betrag bezahlt sind und dass ich eine ordnungsgemäße Rechnung über mein Abo erhalten möchte (ich habe bisher nichts in der Hand, weder eine Rechnung oder eine Kunden- oder Abonummer).

Nachdem keine Reaktion erfolgte, habe ich mit E-Mail vom 04.12.2018 mein Abo gekündigt und um Mitteilung gebeten, ab wann die Kündigung gilt, also welche Ausgaben ich noch geliefert bekomme. Außerdem habe ich wiederholt nachgefragt, warum ich die Ausgabe 1/2019 noch immer nicht erhalten habe.

Ich weiß jetzt nicht, was ich weiter tun soll. Es kann doch nicht sein, dass man beim CSW-Verlag einfach nicht auf meine Anfragen, meine Kündigung reagiert. Ich bin am überlegen, ob ich die Lastschrift vom September dieses Jahres rückbuchen lassen soll, immerhin habe ich ja für das Abo bezahlt und wenn der CSW-Verlag seine Leistung nicht mehr erbringt, kann ich doch meine Gegenleistung zurückziehen?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an CSW-Verlag: Bestätigung meiner Kündigung, Abrechnung über das Abo und Nachlieferung Ausgabe 1/2019


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


09.12.2018 | 19:37
von Ralf R. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die fehlende Zeitschrift wurde mir zwischenzeitlich ohne Kommentar nachgeliefert. Meine Kündigung wurde mir noch immer nicht bestätigt, deshalb werde ich die Kündigung aus Beweisgründen nochmal schriftlich per Einschreiben machen. Da ich wenigstens meine Zeitschrift jetzt erhalten habe, markiere ich die Beschwerde hiermit als gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
VNR Verlag für die Deutsc...: Abofalle „Unterweisung professionell“
VNR Verlag für die Deutsc...: Abofalle und sehr schlechtes Beschwerdemanagement
VNR Verlag für die Deutsc...: Abofalle vom VNR-Verlag
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!