Durch Berliner Verkehrsbetriebe gelöste Beschwerde. | 559 Views | 09.12.2018 | 18:27 Uhr
geschrieben von Gesa Dinc

Berliner Verkehrsbetriebe (Berlin)

Vater mit 2 Kindern rausgeschmissen

Ich habe am 05.12.2018 um 14:20 Uhr eine sehr unschöne Situation in der Linie X83 erlebt, von der ich Sie unbedingt in Kenntnis setzen möchte.

SCHLAGWORTE

Ich bin mit meinen beiden Kindern (6 und 3 Jahre) in Lankwitz Kirche in Richtung „Marienfelde/ Nahmitzer Damm“ mit dem Ziel „Vom guten Hirten“ in den Bus eingestiegen (ca. 14:10 Uhr) und habe für meinen großen Sohn eine Kurzstrecke/ Schüler gelöst. (Fahrkarte vorhanden!)

Der Fahrer hat mir 1,70 € abgezogen. Da dieses schon öfter passiert ist, habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, dass ich nur 1,30 € bezahlen müsse. Unter unfreundlichen und unpassendem „Gemecker“ hat er das Ticket getauscht und mir 0,40 € zurückgegeben.

Ich bin mit den Kinder nach oben gegangen und an der Friedrichrodaer Straße (14:20 Uhr) wieder herunter, um an der nächsten Haltestelle auszusteigen. Der Busfahrer hat mich recht barsch dazu aufgefordert, den Bus zu verlassen, das Ticket für meinen Sohn wäre nun abgelaufen. Ich habe gesagt, dass ich den Bus nicht verlassen werde, da ich selber ein Abo besitze und für mein Kind ordnungsgemäß bezahlt habe.

Selbst wenn ich die nicht angefahrenen Haltestellen von „Lankwitz Kirche“ bis „Vom guten Hirten“ zähle, komme ich auf 6 Stationen. Dieser Umstand bedeutet, dass der Mitarbeiter der BVG den mit mir geschlossenen Vertrag (Kauf eines Tickets) nicht erfüllt hat.

Abgesehen von dieser Tatsache ist das Verhalten ihres Mitarbeiters menschlich ein absolutes Versagen. Wie kann man als Dienstleiter einen Vater mit 2 Kindern auf die Straße setzen? Wegen der Tatsache, dass er sein Ticket zu Recht hat tauschen wollen? Selbst, wenn ich mich verzählt habe in den erlaubten Stationen…es ist einfach ein Unding, so etwas tut man nicht.

Als der Fahrer merkte, dass ich ihn nicht zu 100% verstehe, hat er begonnen, meinen 6 jährigen Sohn als Dolmetscher zu gebrauchen. Meine Kinder fühlten sich bedroht und unwohl begannen zu weinen! Offensichtlich hatte der Fahrer viel Spaß daran, mich und meine Kinder zu schikanieren, er hat mich ausgelacht, als ich ausgestiegen bin.

Ich spreche kein perfektes Deutsch, aber ich arbeite seit 6 Jahren in Berlin, zahle Steuern und kaufe sogar ein Ticket! (Das tun bei weitem nicht alle!) Ich habe leider den Verdacht, dass ich auf Grund meiner Herkunft dieser wirklich für mich und meine Kinder schlimmen Situation ausgesetzt wurde.

Zitat BVG Homepage:

• Sie haben Anspruch auf diskriminierungsfreie Beförderung. Dies bedeutet, dass ihnen die Beförderung nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verwehrt werden darf, soweit dem nicht geltende Gesundheitsanforderungen oder Sicherheitsbestimmungen, die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestelle entgegenstehen.

• Bei Verlust oder Beschädigung ihrer Mobilitätshilfe oder ihres Hilfsgeräts haben sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Verlust oder die Beschädigung von der BVG verursacht wurde.

• Sie haben Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der gesamten Fahrt.

• Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Informationen über die Rechte nach der vorgenannten Verordnung.

Ich möchte mich als zahlender Kunde der BVG mit diesem Verhalten ihres Mitarbeiter nicht abfinden und erwarte von ihnen als weltoffenes und kundenfreundliches Unternehmen (so suggeriert es die Werbung in allen sozialen Netzwerken) eine Entschuldigung des verantwortlichen Busfahrers und die Entschädigung von 1,30 € für den nicht zu Stande gekommenen Vertrag.

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Meine Forderung an Berliner Verkehrsbetriebe: Ich bitte Sie um eine zeitnahe Stellungnahme zu diesem Vorfall und möchte über personalpolitische Konsequenzen informiert werden


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


11.12.2018 | 10:41
von ReclaBoxler-1889511 | Regelverstoß melden
Ich kann ihre Beschwerde nicht nachvollziehen, bover Sie die verkehrsmitteln der BVG benutzen, sollten Sie erstmal die Beförderungsbedingungen lesen, es steht eindeutig, dass bei Kurzstrecken auch die nicht angefahrenen Haltestellen mitgezählt werden. Was heisst, ich habe ein Abo, es geht um ihr Kind und nicht um Sie, wenn Sie sich verzählt haben, dann selber schuld, dann hätten Sie noch ne Kurzstrecke kaufen sollen.

30.12.2018 | 19:07
von Gesa Dinc gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unzureichend, aber immerhin eine Antwort




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