Durch KIENAST Schuhhandels gelöste Beschwerde. | 63 Views | 15.12.2018 | 15:05 Uhr
geschrieben von Ines Höfs

KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG (Wedemark)

Bei Reklamation gibt es nur Eigenverschulden

Bestell-/Kundennummer: Reklamations Nr. 1342275

Kundendienst teilt mit: Kundin kann nicht laufen, fällt über die eigenen Füße

Die gekauften Damen Stiefel wiesen schon nach sehr kurzer Zeit am rechten Schuh eine sehr dünne Stelle auf der linken Seite auf. Vermutlich Materialfehler. Verkäuferinnen in der Sho4Sou Filiale Schwerin sehr freundlich, schickten die Schuhe ein.

SCHLAGWORTE

Reklamation wurde nicht anerkannt, da angeblich Eigenverschulden vorliegt, durch Abreibung, Abstoßen, oder (!) hängen bleiben (!) Reklamationsabteilung sehr unhöflich und scheinbar darum bestrebt, alle Reklamationen abzuweisen. Schuhe wurden nur 4 x getragen!

Eine nochmalige Nachfrage brachte dann die folgende Antwort:

„Die von Ihnen angeführten Defekte am Obermaterial im Bereich Schuhinnenseiten sind zweifelsfrei auf ein unbeabsichtigtes Aneinanderstoßen der Füße beim Laufen zurück zu führen. Hierbei wurde die synthetische Oberschicht beschädigt und vom textilen Trägermaterial regelgerecht abgerieben. Hierfür kann jedoch von uns keine Gewährleistung übernommen werden. Einen Qualitätsmangel konnten wir weder bei Ihrem Paar, noch den anderen 289 Paar dieses Artikels feststellen. “

Ist das nicht toll, da kann ich jetzt nicht laufen, weil meine Füße unbeabsichtigt Aneinanderstoßen. Ist mir bisher noch gar nicht aufgefallen….

Muss ich mich jetzt dafür entschuldigen, dass ich die Schuhe für 70,00 € satte 4 Wochen 4-mal an meinen Füßen getragen habe.

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Kommentare und Trackbacks (1)


19.12.2018 | 17:52
von Ines Höfs gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Reklamation wurde anerkannt!


19.12.2018 | 17:52
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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