Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 632 Views | 16.12.2018 | 18:30 Uhr
geschrieben von Gisela Hoernke

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutscheinverfall und mangelnde Kulanz

Ich bin sehr enttäuscht!

Ich habe einen Gutschein für ein Wochenende zu zweit geschenkt bekommen. Leider waren die Hotels zu den uns zur Verfügung stehenden Wochenenden ausgebucht.

Dann haben wir uns für das Achat Hotel in Langenhagen entschieden, welches, als wir es buchen wollten, nicht mehr angeboten wurde. Mein Gutschein gilt noch bis 31.12.2018. Ich bin davon ausgegangen, dass ich bis zu diesem Termin buchen kann, auch wenn der Aufenthalt in 2019 liegt.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verlängerung des Gutscheines um 1 Jahr ohne zusätzliche Kosten


Firma hat geantwortet nach 24 Tage nach 24 Tage
10.01.2019 | 14:24
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Frau Hoernke,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Es tut uns leid, dass Sie Ihren Gutschein bisher nicht verbindlich einlösen konnten.

Alle Buchungen für Ihre Erlebnis-Box sind abhängig von der Anzahl der dem Hotel zur Verfügung stehenden Zimmer. Die Hotels stellen ihre Zimmerkapazitäten neben Jochen Schweizer auch verschiedenen Reiseveranstaltern zur Verfügung. Dadurch kann es vorkommen, dass die Kapazitäten für Jochen Schweizer bereits erschöpft sind, während von anderen Reiseveranstaltern noch Zimmer gebucht werden können. Es kann auch vorkommen, dass aufgrund der Vergabe der Kapazitäten generell nur bestimmte Buchungszeiträume buchbar sind.

Erfahrungsgemäß ist es möglich, dass bestimmte Zeiträume (z. B. Ferien, Feiertage) sehr schnell ausgebucht sind oder vereinzelte Hotels bestimmte Termine für die Buchung ausschließen (z. B. Weihnachten, Silvester etc.). Dies ist abhängig vom jeweiligen Hotel. Zum Teil werden die geblockten Kapazitäten dann auch kurzfristig freigegeben, so dass Sie auch spontan ein Zimmer buchen können.

Ihr Gutschein muss immer innerhalb der Gültigkeit eingelöst und verwendet werden. Eine Einlösung im nächsten Jahr ist daher leider nicht möglich.

Gerne können Sie Ihre Erlebnis-Box vor Ablauf der Frist verlängern lassen. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.

Freundliche Grüße

Ihr Jochen Schweizer Team

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