46 Views | 24.12.2018 | 19:06 Uhr
geschrieben von Eberhard Hummel

CarDelMar Ferienautovermietungen GmbH (Hamburg)

Mietwagen verweigert, Miete einbehalten

Bestell-/Kundennummer: CarDelMar Voucher 310201283

Für die Anreise von Teneriffa Süd zur Nachbarinsel La Gomera und zurück habe ich die Nutzung eines Mietwagens gewählt.

SCHLAGWORTE

Gebucht habe ich über den Vermittler „billiger-mietwagen.de“ den Veranstalter CarDelMar, der wiederum TopCar als Autovermieter ausgewählt hat.

Bei Buchung habe ich die Fährnutzung angegeben. Die Fragestellung in der Maske von billiger-mietwagen.de lautete: "Planen Sie mit dem Mietwagen eine grenzüberschreitende Fahrt oder eine Fährfahrt? " Diese Frage habe ich mit Haken gleichbedeutend mit "Ja" beantwortet.

Danach öffnet sich ein Fenster mit dem Titel "Länder", dass ich nicht ausgefüllt habe, da eine Fahrt in andere Länder nicht geplant war, sondern eine Fährfahrt. Die zur Verfügung gestellten AGBs von „billiger-mietwagen.de“ und CarDelMar habe ich sorgfältig gelesen und zum Thema Fährfahrten keine Einschränkungen festgestellt. Der Mietpreis wurde kurz nach der Buchung komplett eingezogen.

Am Flughafen Teneriffa Süd wollte ich am Schalter von TopCar den Mietwagen abholen. Dort hat man mir das Fahrzeug verweigert, weil ich als Aufenthaltsort "La Gomera" angegeben habe.

Außerdem hat man mir am Schalter die Einsichtnahme in die AGBs von TopCar verweigert, in denen - wie ich jetzt weiß - steht, dass keine Fährfahrten gestattet sind.

Der Veranstalter CarDelMar (mein Vertragspartner) besteht darauf, dass für mich allein die Bestimmungen gelten, die ich nicht einsehen durfte. CarDelMar bedauert in einer Erklärung, uns die Kosten nicht erstatten zu können, obwohl ich die Fährfahrt angegeben habe, wie mir auch bestätigt wurde.

Weiterhin wurde ich darauf hingewiesen, dass ich bis 24 Stunden vor Fahrzeugübernahme kostenfrei hätte stornieren können. So habe ich am Nachbarschalter Hertz ein Fahrzeug gemietet, um die Fähre nicht zu verpassen.

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Meine Forderung an CarDelMar Ferienautovermietungen GmbH: Erstattung der Mietkosten von Hertz in Höhe von 375,00 €


 
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