383 Views | 30.12.2018 | 22:46 Uhr
geschrieben von Max Rieger

office24-gmbh bommarius büroeinrichtung (Darmstadt)

Verkäufer leugnet Verkauf, um Garantieanspruch zu entgehen

Bestell-/Kundennummer: BE9006-BSS

Rechnung über 1.177,05 € und andere Beweise vorhanden. Defekt trat innerhalb 6 Monaten ab Kauf / Zustellung auf. Der Verkäufer leugnet den Verkauf, um meinem Garantieanspruch zu entgehen

Am 18.06.2018 habe ich bei der office24 gmbh online - www.buerostuhlshop.tv/ - einmal den Interstuhl O368 gegen 1.177,05 € bestellt und im Voraus vollständig mittels PayPals bezahlt. Am 11.07.2018 habe ich den O368 vormittags erhalten.

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Jedoch, leider bereits nach ca. 3 Monaten wies der Interstuhl O368 einen Defekt auf. Die ASTIV-Funktion der Sitzfläche funktioniert nicht mehr. Konkret: Die Tiefe der Sitzfläche rutscht viel zu leicht von alleine ganz raus. Am Anfang war es so, dass ich die Sitzfläche beliebig reindrücken konnte und an diesen Positionen auch immer verblieb. Zwischenzeitlich fiel unter der Sitzfläche auch ein Plastikteil - Foto anbei - heraus, was offenbar im Zusammenhang mit dem Defekt steht.

Den Defekt mit Aufforderung zur Reparatur habe ich am 19.11.2018 der office24 gmbh per E-Mail - info spider monkey buerostuhlshop.tv - gemeldet. Das besagte Foto mitgeschickt.

SCHLAGWORTE

Frau F.K. von der office24 gmbh antwortete mir per E-Mail. In der heißt es, der Interstuhl O368 sei ja gar nicht aus dem Hause office24 gmbh, sondern von der Breitinger AG.

Bei der Breitinger AG habe ich aber noch nie etwas bestellt und auch nicht meine Familie. Ich habe dennoch bei der Breitinger AG angefragt aber verständlicherweise nach wie vor keine Bestätigung erhalten, dass ich den O368 bei denen gekauft habe.

Auch die Interstuhl Büromöbel GmbH & Co. KG will mir nicht weiterhelfen, die für die Herstellergarantie zuständig sind. Herr A. E. von Interstuhl hatte mir dann aber

  • eine Kopie eines Schriftstückes über einen Auftrag - einmal O368 in schwarzer Farbe - der für die Breitinger AG war geschickt mit
  • einer Kopie eines Schriftstückes über einen Auftrag - einmal - mein bestellter O368 in saphirblauer Farbe - der für die office24 gmbh war.

Deswegen habe ich auch ein Video von meinem O368 gemacht, weil man so nämlich wunderbar sieht, dass meiner blau ist. Was noch mal dagegen spricht, dass mein O368 von der Breitinger AG ist. Die Seriennummer, die auch im Video zu sehen ist, hat entweder einen minimalen einziffigen Zahlendreher oder man hat sich bei der Kommissionierung vergriffen. Oder war das vielleicht gewollt?

Ich habe die Interstuhl am 14.12.2018 noch mal aufgefordert, mir den richtigen Serienaufkleber zu schicken. Nach wie vor aber keinen erhalten.

Herr A. E. von der Breitinger AG wird nicht Herr A. E. von Interstuhl sein!

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Meine Forderung an office24-gmbh bommarius büroeinrichtung: Reparatur gemäß dem 10-jährigen Herstellergarantieversprechen / gemäß der gesetzlichen 2-jährigen Garantie / gemäß der gesetzlichen 6-monatigen Pflichtnacherfüllungszeit


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Kommentare und Trackbacks (6)


31.12.2018 | 08:53
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sie haben doch eine Rechnung. Und sie können natürlich auch die Zahlung per PayPal nachweisen. Der Händler (Office24) geht aus der Rechnung hervor.

Wo ist jetzt das Problem? Sie können das Geschäft nachweisen. Der Fehler trat innerhalb sechs Monaten nach Kauf auf. Der Händler (nicht Hersteller!) ist also in der Gewährleistungspflicht.

Noch klarer kann kein Fall sein. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

Bei der Kaufsumme würde ich mir einen Anwalt nehmen. Seine Kosten sind übrigens ebenfalls vom Händler zu tragen (ihr Anwalt hilft ihnen diesbezüglich auch gerne bei der Durchsetzung dieser Forderung).

31.12.2018 | 13:09
von Max Rieger | Regelverstoß melden
Als Antwort auf Kommentar (Zeitstempel 31.12; 08:53 Uhr) : Zuvor hatte der Verkäufer ja stur behauptet, mein Interstuhl O368 sei gar nicht von ihm laut Seriennummer.

Inzwischen hat mir der Verkäufer auf die E-Mail von ReclaBox direkt geantwortet. Behauptet nun, in meinem Video sei zu erkennen, dass der Stuhl gar nichts mehr Wert wäre. Hier meint der Verkäufer wohl die Waschlauge, die noch nicht ganz wieder ausgetrocknet war in diesem Moment. Sowieso geht es bei der Garantie nicht um die Farbkraft, sondern um einen mechanischen Defekt. Der ganz sicher auch nicht ausgelöst wurde, durch das Waschen des Stoffes. Zumal der Defekt sowieso entstand, bevor ich den Stoff, dass erste mal Gewaschen habe.

Außerdem behauptet der Verkäufer einfach, dass ich über 200Kg wiege und somit sowieso den Garantieanspruch verwirkt hätte. Meine Antwort: Es stimmt auch nicht, dass ich über 200Kg wiege und der Verkäufer müsste das Gegenteil selber beweisen, wenn er so auf unsachgemäße Benutzung durch mich plädieren will.

Eine zivilrechtliche Vorgehensweise habe ich mir schon vorbehalten, bevor ich mich am 30.12. dazu entschied, es erstmal außergerichtlich zu versuchen.

Noch mal zum Stoffbezug: Es war schon von Anfang an so, dass wenn man mit Fingern über den Stoff gerieben hat, dort Weiß zum Vorschein kam und es dann ca. 24 Stunden dauert bis das Blau wieder vordergründig ist. Scheinbar wurde das Färbemittel bei der Herstellung einfach nicht richtig eingekämmt.

Der Verkäufer fängt an sich peinlichst um Kopf und Kragen zu Reden.
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31.12.2018 | 13:42
von Max Rieger | Regelverstoß melden
Als Antwort auf Kommentar (Usernick: Max M.) : Naja wenn der Hersteller - Interstuhl - will könnte er auch einfach für die Garantie aufkommen. Er hat ja laut Artikelbeschreibung - zur Zeit meines Kaufes - laut Office 24 GmbH 10 Jahre Garantie verbindlich versprochen.

Interstuhl will in meinem Fall aber, dass ich mich an den Verkäufer - Office 24 GmbH - wende. Also bleiben die Möglichkeiten wohl nur im Rahmen der gesetzlichen vorgeschrieben 2-Jahre Mindestgarantie.

Sollte nach den 2 Jahren noch mal ein Defekt auftreten, wäre es ein neuer Juristischer Fall, wenn die vereinbarten 10 Jahre Garantie - In der Zahlungsaufforderung dokumentiert - nicht erbracht werden.

31.12.2018 | 15:26
von Max Rieger | Regelverstoß melden
 spider monkey Max M. meine Kommentare dienen auch als Statusinformation für das Team von ReclaBox. Das Team von ReclaBox setzt sich ja auch manchmal individuell als Streitbeileger ein und belässt es nicht immer nur bei der automatischen Benachrichtigung an die gegnerische Partei.

§ 443, § 439 und § 476 BGB.

Zunächst hat der Verkäufer für Defekte zu haften, die innerhalb 24 Monate ab Kauf aufgetreten sind, sofern nicht anders gesetzlich festgelegt.

Du brauchst mich nicht wiederholen, was die Herstellergarantie betrifft. Natürlich kann die freiwillig über die gesetzliche hinausgehen. In meinem Fall wurde aber mit dem Verkäufer beim Kauf eine 10-Jährige Garantie verbindlich vereinbart. Da der Defekt aber sowieso bereits innerhalb 6 Monaten ab Zustellung aufgetreten ist und ich es innerhalb dieser 6 Monaten auch reklamiert habe, wird es eh sehr schwierig für den Verkäufer sein, sich aus der Haftung zu ziehen und sei es dann nur eine durch ein Gericht festgelegte Entschädigung die der Verkäufer mir zu Zahlen hat, inkl. Prozesskosten.

Dass ich den Defekt gemeldet habe beim Verkäufer und beim Hersteller, steht schon im Beschwerdetext. Dass Gewährleistungsanspruch umgangssprachlich auch Garantiefall genannt wird, wird von jedem deutschen Gericht akzeptiert und entsprechend im Sinne des Käufers so auch ausgelegt.

Danke :)

31.12.2018 | 16:46
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wenn der Stuhl für 200 kg zugelassen ist und ihn jemand nutzt, der mehr wiegt, wäre es das wohl mit der Gewährleistungspflicht gewesen (unsachgemäße Nutzung als Urasche des Schadens). Aber richtig, dies zu beweisen obliegt dem Händler.

Da die Beweislastumkehr glücklicherweise noch nicht eingetreten ist, kann der Händler zwar strampeln, wird sich aber juristisch letztlich nicht um die Gewährleistung drücken können.

Machen sie dem Händler vielleicht noch einmal klar, dass er ihre Anwaltskosten als Verzugsschaden zu tragen hat, wenn er ihren berechtigten Gewährleistungsforderungen nicht nachkommt. Und das kann dann wirklich nochmal teuer werden. Das zieht vielleicht.

Geht er darauf nicht ein: Ab zum Anwalt.

Aber gut zu wissen, wo ich auf jeden Fall nichts bestellen werde. So ein Verhalten des Händlers ist schlicht unprofessionell.

21.01.2019 | 01:23
von Max Rieger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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