206 Views | 08.01.2019 | 18:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3163711

DAK-Gesundheit (Hamburg)

Problem mit Pflegegeldzahlung

Meinem Mann wurde nach Widerspruch, im August 2018, im Oktober 2018 Pflegegrad 2 zugeteilt. Die schriftliche Bestätigung (Pflegegutachten MDK vom 10.10.18) erhielt ich nach mehrmaligem Anruf u. Drohung mit Rechtsanwalt, Mitte November 18. Dem Schreiben lag ein Formular bei mit der Bitte, es schnellstmöglich auszufüllen.

SCHLAGWORTE

Die Unterlagen habe ich am 20.11.18 per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt. Der Empfang wurde am 22.11.18. quittiert. Habe dann im Dezember nachgefragt, wann das rückständige Pflegegeld gezahlt wird. Standardspruch `Wir sind im Rückstand, wir können sie nicht bevorzugen`. Ich habe noch mehrmals angerufen mit dem gleichen Ergebnis.

Mein Mann ist dement u. stark gehbehindert. Er hat eine kleine Rente u. wir sind auf dieses Geld angewiesen, um u. A. Taxifahrten zu den Ärzten zu finanzieren, da die Krankenkasse das nicht bezahlt. Ich bin ehrenamtliche Betreuerin meines Mannes u. weiß mir nicht mehr zu helfen. Diese Beschwerde ist mein letzter Versuch, diese Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

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Meine Forderung an DAK-Gesundheit: Schnellstens Zahlung des rückständigen Pflegegeldes


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


19.02.2019 | 19:14
von ReclaBoxler-3163711 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 16.01.19 war ich persönlich in der zuständigen Filiale. Mir wurde das rückständige Geld für die darauf folgende Woche versprochen. Bis heute 19.02.19 kein Pflegegeldeingang. Anwalt ist eingeschaltet




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