Care-Energy (Hamburg)
EWD Inkasso
Die Forderungen der UPG sind bereit verjährt
EWD Inkasso GmbH
Kaiser-Wilhelm Ring 27-29
50672 Köln
Forderungs-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich sind Ihnen die Bestimmungen des BGB betreffend der Verjährung von Forderungen bekannt.
Ich zitiere hieraus:
§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1.
der Anspruch entstanden ist und
2.
der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Somit sind Ihre Ansprüche verjährt, da ich ja bereits nach Ihrem eigenen Sachvortrag bereits im Jahr 2015 zum Ende der Belieferung hiervon Kenntnis hatte. Wenn Ihre Mandantschaft nicht zur Erstellung einer Rechnung in der Lage ist, so ist das deren Verschulden und darf mir nicht zum Nachteil gereichen. Zudem liegen mir Daten meines Netzbetreibers vor, das Ihrer Mandantschaft diese Daten bereits im Jahr 2015 zur Verfügung standen.
Von daher lehne ich Ihre Forderung aufgrund Verjährung ab, jegliche weitere Zahlungsaufforderungen werde ich dem Amtsgericht Bremen, als Insolvenzgericht, zusammen mit diesem Schreiben zur Kenntnis geben.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Nur zur weiteren rechtlichen Stellung, ich hatte nur ein Vertragsverhältnis mit der MK Power (heutige Expertos), nie zu Ihrer Mandantin UPG United Power&Gas GmbH&Co.KG.
Zudem bedeutet diese Erklärung zur Verjährung ausdrücklich nicht, dass ich ein Vertragsverhältnis zur UPG United Power & Gas GmbH&Co.KG hatte.
Zudem werde ich das Landgericht Köln, als Ihre Aufsichtsbehörde, über Ihre weiteren Forderungen in Kenntnis setzen und auf Entzug der Inkassozulassung drängen.
Da der Grund der Datenerhebung aufgrund der Verjährung entfallen ist, sind Sie gem. §Art. 17 DS-GVO zur Löschung aller meiner Daten verpflichtet, ich bitte mir das schriftlich zu bestätigen.
Für jeden Fall der weiteren unerlaubten Kontaktaufnahme werde ich meine Rechte über den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen einfordern.
Für die Bestätigung zur Löschung betrachte ich 14 Tage ab o. g. Datum als ausreichend an, sollten Sie diese Frist verstreichen lassen wird wiederum der Landesdatenschutzbeauftragte informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Laut Insolvenzverwalter Hr. Köster sind ALLE Forderungen der UPG aus dem Belieferungszeitraum 2015 verfristet. Eine Rechnungsstellung aus dem Jahre 2016 ist dabei irrelevant.
Somit ist für eine Vielzahl von mir betreuten CE geschädigten der Fall abgeschlossen!
Trotz aller Grund zur Freude bin ich über die offensichtlich beabsichtigen "Spielchen" Kösters maximal unamüsiert. Forderungen der UPG sind grundsätzlich schon aus vertragsrechtlichen Gründen rechtswiedrig! Eine primär ungerechtfertigte Forderungen verfristet also nach 3 Jahren. Sehr seltsame und m. E. ("nicht ganz" vorsichtig ausgedrückt) intelligenzbefreite Rechtsauffassung des Hr. Köster.
Nichts desto trotz überwiegt zunächst die Freude, das seit dem gestrigen Tag niemand mehr Forderungen im Auftrag der UPG bzw. des Insolvenzverwalters an das dubiose EWD Inkasso begleichen muss!