836 Views | 17.01.2019 | 16:14 Uhr
geschrieben von Wolfgang B.

e:veen Energie eG (Hannover)

Zählerstand per Insolvenzstichtag 09.07.2018

Insolvenzstichtag 09.07.2018. Bloß keine neuen Verträge abschließen und bestehende so bald wie möglich kündigen!

Per Insolvenzstichtag erfolgte keine Aufforderung zur Ablesung des Zählers und der Verbrauch wurde wesentlich zu niedrig geschätzt, damit mehr Geld in die Insolvenzmasse fließt. Mehrere Aufforderungen zur Korrektur der Abrechnung werden seit 2 Monaten ignoriert, obwohl mehrere Fotos des Zählerstandes beigebracht wurden.

Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung und möglicher Abzocke wurde bei der StA Hannover gestellt. Vertrag wurde fristgemäß von mir gekündigt. Das Unternehmen zeigt auch nach der Insolvenz keine Besserung im Kommunikationsverhalten.

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Meine Forderung an e:veen Energie eG: Ca. 100,00 Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (7)


25.01.2019 | 04:39
von Wolfgang B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Offenbar geht es vielen Verbrauchern so, dass e: veen den Verbrauch per Insolvenzstichtag 09.07.18 willkürlich zu niedrig geschätzt hat, um das Volumen der Insolvenzmasse zu erhöhen. Die Schlichtungsstelle lehnt den Fall ab, da Insolvenz vorliegt. E: veen meldet sich normalerweise nie.


08.02.2019 | 04:50
von Wolfgang B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weder e: veen noch Insolvenzverwalter antworten. Der Endabrechnung per 31.01.19 wird widersprochen werden und die Richtigstellung des willkürlich ohne Auffforderung zur Ablesung gem. AGB wesentlich zu gering geschätzten Zählerstandes per Insolvenzstichtag 09.07.18 verlangt.


25.03.2019 | 15:16
von Mark Guse | Regelverstoß melden
Das kann ich so nicht bestätigen, da ja das Kennzeichen N2 für "geschätzt durch Netzbetreiber" verwendet wurde.

Bei mir ergab sich eine Abweichung von 45,1 zu wenig geschätzten kwh.
Das kann also nicht die Welt bedeuten bei einem Wert von 11,65€ brutto, oder?

21.07.2019 | 10:42
von Manfred Lüddecke | Regelverstoß melden
Mein "geschätzter" Verbrauch bei einem Jahresverbrauch von 1200kw/h
(sind so 100kw/h per Monat)

Bis zum 10.7. per Monat = 36 kw/h

ab dem 10.7. per Monat =146 kw/h

Das stinkt doch gewaltig danach, das hier bewußt manipuliert wurde.
das ist keine Kleinigkeit!

Das ist Vorsatz.
Auf Schreiben. das zu ändern. wird nicht reagiert!
Es gibt ja jetzt die Möglichkeit der Sammelklage.
Hat da schon jemand was angeleiert.
Ich wäre dabei!

22.07.2019 | 09:18
von Mark Guse | Regelverstoß melden
Hm. das ist in der Tat seltsam.

Die Firma ist ja mittlerweile übernommen worden, die e: veen-Seite wohl nicht mehr zu erreichen.

Ich hatte nach dem schleichenden Bekanntwerden der Insolvenzanmeldung sofort das SEPA-Mandat gekündigt und dann angepasste Abschläge überwiesen.
Es kam zwar im November eine Mahnung, aber die habe ich Rahmen des Informationsdesasters durch den RA est mal ignoriert.

Denn im Januar wurde mir, natürlich ohne Info, gekündigt.
Auf die Abschlussrechnung zum 31.01.2019 warte ich noch heute.

22.07.2019 | 11:13
von Manfred Lüddecke | Regelverstoß melden
Die Abschlussrechnung. wird dich sicherlich überraschen.
Meine sagte. ich soll noch 165€ zahlen.
Auch ich hatte die Zahlung angepasst. bzw am Ende des Jahres gar nicht mehr gezahlt, da ich ausgerechnet hatte, das ich ca 5 € nachzahlen müßte. aber da man ja den Verbrauch vor der Inso so gering angesetzt hat. kommt es folgerichtig dort zu einer Überzahlung, die dann zur Insolvenzforderung angemeldet werden mußte. Oder anders ausgedrückt: Das Geld ist weg. (soll weg sein)

Und dann, welch ein Wunder. habe ich urplötzlich das 4 fache verbraucht. wie kann so was bloß passieren (?) aber eben nur für den "Normalverbrauch" (ca 100kw/H) Abschläge gezahlt.

Mal sehen, bei mir haben die angegeben, das der Netzbetreiber den Zählerstand zum 10.7. angegeben hat. (War natürlich keiner vor Ort hier!)
Also werde ich den mal fragen, wie der (so er denn den Zählerstand überhaupt angegeben hat) darauf kommt.
Zählerstand zum 31.12.2017 war 60619
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1 reclabox beschwerde de 442227 teaser


22.07.2019 | 11:28
von Mark Guse | Regelverstoß melden
Da ich meine Zählerstände vorsorglich notiert hatte, kann es hier nicht zu einer wirklichen Überraschung kommen, denke ich.
Habe immer brav gemeldet und da die Forderung von der Netz AG kam, dass ich melden sollte und der Grundversorger mir einen Vertrag zuschickte, konnte ich in Erfahrung bringen, dass man mir zum 31.01.2019 gekündigt hatte.

Die einzig vom Netzbetreiber geschätzte Verbrauchsmeldung zum Datum der Anmeldung des Insolvenzantrags wich gerade mal ein paar kw/h ab.

Scheine da Glück gehabt zu haben, wobei meine Forderungen (ca. 80€) aus Guthaben der Zeit vor dem Insolvenzantrag natürlich auch weg sein dürften.



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