Durch UniCredit Bank Austria gelöste Beschwerde. | 68 Views | 16.01.2019 | 13:46 Uhr
geschrieben von Ute W.

UniCredit Bank Austria AG (Wien)

Unangebrachtes Verhalten Personal

Ich war heute um ca. 11:30 Uhr in der Bank Austria Filiale Am Spitz.

SCHLAGWORTE

Ich zog die Nummer 68. Nach einigem Warten leuchtete die Nummer 67 relativ lange. Niemand ging zum Schalter. Dann kam die Nummer 68. Ich stand auf und ging zum Schalter. Ein älterer Mann drängte sich vor (vermutlich die Nummer 67) und ging zum Schalter.

Ich setzte mich wieder und wartete, bis er fertig war.

Als er ging, marschierte ich wieder zum Schalter. Die Schalter-Mitarbeiterin drückte jedoch die Nummer 69 und bediente diese 2 Personen, obwohl ich ihr meine Nummer 68 zeigte. Und log, sie hätte keine Nummer 68 gedrückt - sie drückte 67, 68, 69 hintereinander.

Gegenüber war der Informationsschalter, dort wurde mir gesagt, ich hätte sofort nach Aufruf hingehen sollen? Ich bin sofort nach Aufleuchten meiner Nummer zum Schalter gegangen (die Nummer 67 ist nicht sofort erschienen, hatte sich aber dann einfach vorgedrängt), auch müsste ich wieder eine neue Nummer ziehen?

Ich verlangte den Filialleiter – auch, dies wurde mir nicht gewährt! Normalerweise sollte man als (zahlender) Kunde, die Möglichkeit haben, wenn etwas nicht optimal ist, dies an Ort und Stelle vorbringen zu können.

Ein total unfreundliches Personal mit einem unangebrachten Verhalten. Wie kann eine Mitarbeiterin in einer Bank (im Kundendienst) tätig sein, die lügt? Und dann nicht mehr wissen, welche Nummern man eingetippt hat.

Ein bisschen mehr Freundlichkeit und Gespür würde man sich schon erwarten.

Kundenfreundlichkeit ist anders!

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Meine Forderung an UniCredit Bank Austria AG: Entschuldigung und man sollte schon wissen, welche Nummern man eintippt, besseres Personal gewünscht


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


16.01.2019 | 20:18
von Ute W. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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