Durch Sparhandy gelöste Beschwerde. | 566 Views | 17.01.2019 | 08:52 Uhr
geschrieben von Sascha Morgenstern

Sparhandy GmbH (Köln)

Sparhandy beauftragt Anwalt

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer D56573729 Auftragsnummer 6573729

Sparhandy beauftragt KSP Rechtsanwältie, um ungerechtfertigte Forderung einzutreiben.

Der am 16.11.2018 „geschlossene“ Mobilfunk zwischen einem Netzprovider, vermittelt über Sparhandy und mir wurde am 03.12.2018 von mir erfolgreich widerrufen.

SCHLAGWORTE

Der Vertrag wurde vorbehaltlich meiner Änderungswünsche unterschrieben. Sparhandy und der Netzprovider waren dennoch nicht in der Lage, den Vertrag zum gewünschten Zeitpunkt zu aktivieren und meine bisherige Rufnummer zu übernehmen. Der frühzeitige Hinweis über diese Fehler kamen rechtzeitig beim Provider und Sparhandy an. Sogar vor Vertragsunterzeichnung.

Der Widerruf wurde dreimal von Sparhandy bestätigt.

Meinen Wunsch das Handy aus diesem Vetrag zu kaufen und einen neunen Vertrag bei Sparhandy abzuschließen wurde keiner Beachtung geschenkt.

Stattdessen kam am 19.12.2018 eine Mahnung von SH für die nicht bezahlte Zuzahlungen für das Handy. Dieser habe ich schriftlich Widersprochen, da der Vertrag nicht mehr besteht.

Am 03.01.2019 ist SH aufgefallen, dass ich das Handy aus o. g. noch immer habe. Zu diesem Zeitppunkt habe ich vier Wochen auf eine Antwort von SH gewartet.

Am 11.01.2019 hat die Retoure Sparhandy erreicht.

Am 11.01.2019 (Eingang Brief am 15.01.2019) sendet mir die von Sparhandy beauftragte Kanzlei KSP ein dreistes Forderungsschreiben in Höhe von 110,23 €. Zahlfrist sieben Tage.

Sparhandy möchte seine Zuzahlung für das nicht genutzte und retournierte Handy haben.

KSP möchte natürlich auch daran verdienen und hat netterweise gleich den Zahlschein beigefügt.

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Meine Forderung an Sparhandy GmbH: Unverzügliche Abtretung der Forderung in Höhe von 39,95 € bzw. 110,23 €


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


24.01.2019 | 09:53
von Sascha Morgenstern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.02.2019 | 09:59
von Sascha Morgenstern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.02.2019 | 10:04
von Sascha Morgenstern gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fa. Sparhandy ist von ihren Forderungen zurückgetreten. Die Anwaltskanzlei KSP hat sich weder auf meine e-Mails noch auf meinen Brief gemeldet, des Weiteren ist sie nicht selber im Namen ihres Mandanten von den Forderungen zurückgetreten.


30.08.2019 | 00:06
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