GASTROFIX GMBH (Berlin)
Kündigungszeit 3 Monate, keine Unterschrift im Vertrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hatten für unsere Vereine ein App gesucht, die unser Betrieb unterstütz und sind auf GASTROFIX- Pepperkorn gestoßen, nach 2 Testwochen entschieden wir uns für diese System, leider erwies es sich im Echtzeitbetrieb als nicht brauchbar, und wir kündigten den Vertrag.
Leider wusste der Vertragsgegner nichts von der Kündigung, nach Rücksprache per E-Mail hatten sie zum 2. Mal eine Kopie der E-Mail erhalten und bestätigten diese Kündigung nach 3. Monaten. Nun kommen immer nicht Rechnungen und ein Inkasso Betrieb wurde eingeschalten, um den Betrag von 150,00 € zu kassieren.
_________________________________________________________
Zur Info:
M. B. (GASTROFIX)
- Okt., 16:48 CEST
Sehr geehrter Herr Welsch,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom heutigen Tag und bedanken uns für die weitergeleitete Kündigung vom 11.09.2018, die uns bislang nicht vorlag.
Gem. des hier vorliegenden Vertrages beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, so dass wir Ihnen die Vertragsbeendigung mit Ablauf des 31. Dezember 2018 bestätigen. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt durch die Buchhaltung die Rechnungslegung, so dass die von Ihnen erhaltene Abrechnung für den Monat September 2018 korrekt erfolgt ist. Wir bitten daher um Ausgleich.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards,
M. B.
Forderungsmanagement
GASTROFIX GmbH
Alex-Wedding-Str. 7 | D-10178 Berlin
26.02.2019 | 16:59
Abteilung: Buchhaltung
Sehr geehrter Herr Welsch,
wir nehmen Bezug auf Ihre auf der Internetseite reclabox.com öffentlich gemachte Beschwerde. Diesbezüglich nehmen wir wie folgt Stellung:
Sie teilen in Ihrer Beschwerde mit, dass sich das Kassensystem für Sie im Echtzeitbetrieb als nicht brauchbar erwiesen haben soll. Dies sei auch der Grund gewesen, weshalb Sie den Vertrag gekündigt hätten. In Ihrer Kündigung vom 11. September 2018 teilten Sie uns lediglich mit, dass Ihr Betrieb zu klein sei, um das Kassensystem kostengünstig dort platzieren und einsetzen zu können. Die Kündigung erfolgte demnach aus rein wirtschaftlichen Gründen.
Auch ist nicht ersichtlich, weshalb das Kassensystem für Sie unbrauchbar gewesen sein soll, da uns im Vorfeld keinerlei Beschwerden diesbezüglich erreicht haben. Sie teilen in diesem Zusammenhang allerdings auch nichts Konkretes mit.
Die Kündigung haben Sie dem Vertrieb unter dem 11. September 2018 zukommen lassen. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses wurde Ihnen unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist mit Ablauf des 31. Dezember 2018 bestätigt. Zugleich ist Ihnen mitgeteilt worden, dass die Gebühren bis zum Vertragsende berechnet werden.
Dass Ihnen somit weiterhin Rechnungen zugegangen sind, ist allein der Tatsache geschuldet, dass über die zur Verfügung gestellten Leistungen bis zum Vertragsende hin abzurechnen gewesen ist. Dies entspricht der gängigen Praxis. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die zur Verfügung gestellten Leistungen tatsächlich nutzen oder nicht.
Da Sie Zahlungen an uns komplett eingestellt haben und auf Mahnungen hin ebenfalls keinerlei Reaktion erfolgt ist, war der Vorgang an ein Inkassounternehmen abzugeben. Dies ist nachweislich erfolgt – wie Sie in Ihrer Beschwerde selbst ausführen. Wir sehen nach alledem derzeit keine Veranlassung, auf die Forderung zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich warne nochmals ausdrücklich, das ist eine Unseriöse Firma, ein solches Verhalten geht gar nicht.
verwunderlich und irreführend ist, das sie im Dezember das Inkassounternehemen beauftragt das uns eine Rechnun zugesendet hat.
Sie uns im Januar auch eine Rechnung an uns gesendet haben, die wir auch beglichen haben, an was sollen wir uns nun halten.
Sie sollten sich mit Ihrer Buchhaltung absprechen was Sache ist und uns def. zukommen lassen was sie wollen, bei Ihnen wies man nicht was sie letztendlich wollen,
so wie im Angebot gestanden hat, "jeder Zeit Kündbar" leider bezieht sich diese Kündigung auf die Zahlungsmodi, also wenn die Zahlungsweise Jahrlich wäre,
müssten wir 12 Monate lang für nigs zahlen,
das ist unverschämt, wenn sie sugestiern "jeder Zeit Kündbar.
Wir wollen nun wissen was sie möchten!
Wir erwarten eine Antwort
Im Anhang finden sie die Zahlung für Dezember.
wir beziehen uns auf Ihre weiteren Ausführungen und erlauben uns nachfolgende Hinweise:
Entgegen Ihrer Ausführung, wurde das Inkassounternehmen von der GASTROFIX erst am 9. Januar 2019 mit der Beitreibung der offenen Forderungen beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt bestanden offene Salden aus den Rechnungen vom 30.09., 31.10., 30.11. sowie 31.12.2018.
Sie haben uns zwischenzeitlich einen Zahlungsnachweis zukommen lassen. Eine Überprüfung des Debitorenkontos hat ergeben, dass die von Ihnen geleistete Zahlung vom 1. Februar 2019 auf die Rechnung für den Dezember 2018 verbucht wurde, so dass sich die Forderung hinsichtlich der Abrechnung für Dezember 2018 mit der Zahlung erledigt hat.
Zur Zahlung offen stehen allerdings noch immer die Rechnungsbeträge aus den Rechnungen für die Leistungszeiträume von September bis November 2018. Eine Abrechnung für den Monat Januar 2019 ist nicht erfolgt, da das Vertragsverhältnis – wie bereits ausgeführt – zum 31. Dezember 2018 beendet worden ist.
Es bleibt Kunden unbenommen, Vertragsverhältnisse jederzeit unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen zu kündigen. Die bei einer monatlichen Zahlweise bei der GASTROFIX geltende Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende hin ist nach unserem Dafürhalten bereits kundenfreundlich ausgelegt (vgl. z. B. insbesondere auch die Kündigungsfristen bei Mobilfunkanbietern).
Sofern Sie eine genaue Aufstellung der offenen Posten wünschen oder Rückfragen diesbezüglich haben, würden wir Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten, uns eine Nachricht über buchhaltunggastrofix.com zukommen zu lassen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst