Durch O2 gelöste Beschwerde. | 16 Views | 19.01.2019 | 19:21 Uhr
geschrieben von Ulrich Feyerabend

O2 (München)

Telefonisch zugesagte Preiskondition wurde nicht im Vertrag hinte

Bestell-/Kundennummer: Telefonnummer

Gestern am 17.01.2019 wurde ich von der Kunderückgewinnung von O2 angerufen.

SCHLAGWORTE

Mir wurde folgendes Angebot ununterbreitet: Allnetflat SMS Flat 10GB LTE endlos surfen usw. für 19,99 €. Dieselben Konditionen wie in dem ehemaligen Vertrag aber 2GB mehr.

Aus den verbindlich zugesagten und beworbenen 19,99€ wurden 29,99€. So ist es hinterlegt.

Da ich im Netz las, dass lt. Kunden diese Angebote oftmals nicht eingehalten und in das System eingepflegt werden, fragte ich erneut nach.

Erneut wurde mir das Angebot für 19,99€ verbindlich zugesichert und gesagt, so was gäbe es bei O2 nicht. Mit dem Hinweis, falls es im Vertrag nicht entsprechend aufgeführt wird, könnte ich widerrufen. Sie, es war eine Dame, teilte mir mit, dass dies das momentane Rückgewinnungsangebot für O2 Kunden ist und sie es auch nur so hinterlegen kann und wird.

Doch, was muss ich ersehen: "Die mitgeteilten Erfahrungen von O2 Kunden scheinen zu stimmen. Das telefonisch verbindlich zugesagte Angebot ist so nicht unter dem Stichwort Vertrag in der O2 App hinterlegt. "

Ich frage mich, ob O2 es ein Anliegen ist, sich über die ReclaBox bei mir zu melden und eine Korrektur vollzieht.

Dies wäre dann seriös.

So stellt sich ja O2 dar.

Falls alles korrekt geändert und hinterlegt wurde werde ich das selbstverständlich mitteilen. Denn auch positive Erfahrungen sollten erwähnt werden. Ein Fehler kann passieren, doch man sollte auch den Schneid haben, diesen zu Gunsten des Kunden zu korrigieren. Das würde für sich, sprich für O2 sprechen.

Selbstverständlich muss ich dabei auf die Kündigungsfrist für über das Telefon abgeschlossene Verträge achten.

Ich bin gespannt

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Meine Forderung an O2: Einhaltung der am Telefon zugesagten Konditionen


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Kommentare und Trackbacks (1)


20.01.2019 | 18:38
von Ulrich Feyerabend gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde konnte gelöst werden.
Mfg


20.01.2019 | 18:42
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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