Durch Druckerpatronen.de gelöste Beschwerde. | 197 Views | 19.01.2019 | 20:16 Uhr
geschrieben von Enrico Risse

Druckerpatronen.de (Iserlohn)

Keine Rechnung oder Mahnung

Bestell-/Kundennummer: 150021820

Heute erhielt ich ein Schreiben der RA Kanzlei Menze.

Die Forderung 103,16 Euro.

Dieser setzt sich zusammen, 24,93€ Warenwert, Bestellung vom 23.01.2016 und 78,23€ Gebühren.

Ich habe weder eine Rechnung noch wie im Anschreiben mehrfache Mahnungen bekommen. Ich muss dieser Forderung widersprechen.

Ich kann noch nicht einmal nachvollziehen, ob ich diese Bestellung überhaupt getätigt/erhalten habe.

Ich bin natürlich sofort bereit, den Betrag von 24,93€ plus Mahnkosten von 5,00€ zusammen 29,93€ sofort nach positiver Rückmeldung und Einigung an Druckerpatronen.de zu überweisen.

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Meine Forderung an Druckerpatronen.de: Rücknahme der Gebühren durch RA Kanzlei Menze in Höhe von 73,20€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.01.2019 | 14:52
Firmen-Antwort von: Druckerpatronen.de
Abteilung: Büroleitung

Guten Tag!

Da ist tatsächlich eine alte Bestellung, einen Zahlungseingang haben wir da nicht, aber weil es so lange her ist brauchen Sie die Inkassogebühren nicht zu zahlen. Sie erhalten dazu noch ein neues Schreiben der Kanzlei. Überweisen Sie nur den offenen Rechnungsbetrag, dann ist das völlig in Ordnung.

Bitte melden Sie sich doch in Zukunft direkt bei uns, der Ausgang wäre der gleiche, aber es ist nicht möglich alle Beschwerde und Reklamationsportale im Blick zu haben und wir möchten vermeiden, dass Kunden keine Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Druckerpatronen.de Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


28.01.2019 | 17:40
von Enrico Risse noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute kam die 2. Zahlungsaufforderung von der Kanzlei Menze.
Ein Schreiben zur Erlassung der Inkassogebühren kam leider noch nicht.
Den Rechnungsbetrag habe ich überwiesen.


19.02.2019 | 09:59
von Enrico Risse gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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