Content Services Ltd. (Mannheim)
Kinder geködert?
Meine zwölf jährige Tochter hat vor einigen Wochen bei kino.to sich einen Film anschauen wollen. Durch einen einzigen Knopfdruck auf den kostenlosen Programm Adobe Flash Player, der angeblich gedownloadet werden muss, um sich den Film anschauen zu können, wurde sie geködert, und landete bei softwaresammler.de.
Nach einem einzigen O.K. Knopfdruck flatterte mir einige Tage später eine Rechnung von Content Services Ltd. ins Haus über 96,- Euro für einen Jahresabo für irgendwelche Software, die weder ich noch meine Tochter benötigen.
Ich habe unter Einhaltung der Frist per Einschreiben eigenhändig widerrufen. Die Firma ignoriert den Widerruf und schickt eine Mahnung. Daraufhin lasse ich mich von den Anwälten der deutsche-anwaltshotline.de, Rechtsbereich Internetabzocke, beraten. Content Services will jetzt auch noch den Ausweis meiner Tochter sehen, als Beweis, dass sie minderjährig ist. Ich soll laut Beratung nicht erneut antworten.
Die Firma Content Services füllt ganze Google Seiten mit Beschwerden über Internetabzocke. Es gibt sogar ein Gerichtsurteil (Urteil Landgericht Mannheim, 12.5.2009, Aktenzeichen 2 O 268/08).
In diesem Fall weist Kino.to aber ausdrücklich darauf hin, dass die erforderlichen Flashplayer alternativ beim Hersteller bezogen werden können.
Dieser Fall steht stellvertretend dafür, meiner bekannten Forderung nach einem Internet-Führerschein Nachdruck zu verleihen. Oftmals habe ich den Eindruck, dass viele Kinder mehr über IT und Multimedia Bescheid wissen als mancher Erwachsene. Trotzdem sollten Minderjährige nicht ohne Aufsicht im Internet surfen bzw. soweit sensibilisiert sein, sich bei Downloads zumindest mal beim Aufsichtspflichtigen zu vergewissern.
Ihre Tochter hat GARANTIERT nicht nur auf OK geklickt, sondern auch die Adresse und ein Geburtsdatum über 18 angegeben. Das mit dem Geburtsdatum kann man ja verstehen, aber Sie müssen ihr noch einmal klar machen, dass man im Internet nirgends seine Adresse preisgeben sollte! Der Vorfall hat außerdem nichts weiter mit kino.to zu tun.
Ich rate Ihnen: Einfach eine Mail/einen Brief schicken, dass Ihre Tochter noch nicht vertragsfähig sei, weil unter 18.
Dann einfach abwarten. Keine Panik: Sie werden nach ein Paar Mahnungen, vielleicht Post von einem Inkasso Unternehmen bekommen. Auch jetzt nicht reagieren.
Erst, falls ein Gerichtsbescheid kommt, diesem widersprechen! In 99% der Fälle wollte die abzockende Seite gar nicht vor Gericht. Und die Male, wo sie doch vor Gericht gegangen sind, mussten sie eine Niederlage verbuchen.
Bei mir (nachbarschaft24.net-24 Monate Vertrag) haben die Briefe nach der Warnung, dass ich an ein Inkassounternehmen weitergereicht werde, aufgehört.
Darin werden die Leute durch den Rechtsanwalt "Olaf Tank" aufgefordert die "ausstehenden Beträge" an den rechtsanwalt selbst zu überweisen ...
Wo gibt es den so etwas?
Wird in Ihrem Fall nicht allzu anderes Abgelaufen sein.
Neben ihrer genannten Seite ist die bekannteste mit Sicherheit "opendownload.de" auch hier darf für normalerweise kostenfreie Programme gezahlt werden in dem ein Abo abgschlossen wird ...
Auf keinen Fall bezahlen und Anzeige erstatten.
MFG
Mann im Ohr